Ist der Ausstieg aus dem niederrheinischen Braunkohletagebau Garzweiler II auch ein Abschied von der menschlichen Hybris im fossilen Kapitalismus? Welche Werte können an der Abbruchkante geschöpft werden?
Donnerstag, 21. Mai 2025
Über Garzweiler II und die Planbarkeit des Wassers
Die Kritik war laut, aber nicht radikal genug. Seit Anfang der 1980er Jahre setzte sich der unermüdliche Herbert Schäfer (1934 -2019) aus Willich nicht nur mit der geplanten Nierstalstraße und dem schlechten Zustand der Niers, sondern auch mit den Folgen der Braunkohlensümpfung für das Wasser im Kreis Viersen auseinander. Schäfer war von 1990 bis 1995 Mitglied des Viersener Kreistags und des Unterausschusses Nord im Braunkohlenausschuss. Ende der 1980er Jahre gehörte er zu den Gründungsmitgliedern der Rheinischen Bürgeraktion „Stoppt Braunkohletagebau“. Er war viele Jahre mit gut besuchten Vorträgen und Führungen zum Projekt Garzweiler II unterwegs.
Sein damaliges Fazit zum umstrittenen Genehmigungsverfahren gilt immer noch: „So wie es sich heute darstellt, ist Garzweiler II aus wasserhaushaltlichen und ökologischen Gründen weder als ganzes noch in Teilen genehmigungsfähig. Die Art der Gewinnung von Energie ist ökonomisch fragwürdig, ökologisch sinnlos, sozial schädlich und politisch deshalb nicht zu verantworten.“ (Jansen, Dirk; Schubert, Dorothea, 2014).
Über 100 „am Abgrund lebende Menschen“ der Bürgerinitiative „Stop Rheinbraun.“ (Dederichs, Hans-Josef, 2019) wehrten sich mit Dirk Jansen und Dorothea Schubert und vielen anderen Menschen aus Umweltverbänden und der neuen Partei „Die Grünen“ gegen den geplanten Braunkohlentagebau Garzweiler II.
Am Ende siegte eine vermeintliche Realpolitik, die lieber die Geschäftsstrategie der RWE AG absicherte und Naturgesetze ignorierte als den sozialökologischen Umbau voranzutreiben. Dem erstaunten Publikum wurde die klimaschädliche Braunkohleverbrennung als ein beherrschbarer, sicherer, kostengünstiger und ökologisch vertretbarer Eckpfeiler der Energiepolitik mit einer unerreichbaren volkswirtschaftlichen Effizienz verkauft. Die niederrheinischen Landschaftszerstörungen und Umsiedlungen waren „ein unverzichtbarer Beitrag zu wettbewerbsfähigen Produktionsverhältnissen in Nordrhein-Westfalen und in der Bundesrepublik Deutschland“ (Landesregierung NRW, 1987)
Spätestens 2015 bröckelte der Eckpfeiler nordrhein-westfälischer Energiepolitik. Auch die RWE AG stellte fest, dass die alten Annahmen und Glaubenssätze ihres fossilen Geschäftsmodells den Konzern in eine ökonomische Krise bringen würde. Kommunen verkauften ihre RWE-Aktien. Die Prognosen zur Erderhitzung, zu stranded assets, zur globalen Politik der Energiewende waren eindeutig. Das Pariser Klimaabkommen und der gesellschaftliche Mainstream passten nicht mehr zur RWE AG.
Die kündigte daher 2018 eine umfassende Neuausrichtung an, stellte 2019 ihre Strategie zur Klimaneutralität 2040 vor, will „grün wachsen“ und investiert weltweit in erneuerbare Energien. Eine Schlüsselrolle in der RWE-Wende zum „Growing green“ spielte der seit 2012 für die RWE AG tätige Niederrheiner Markus Krebber, der 2016 - 2021 als Finanzvorstand die „Growing green“ – Strategie vorbereitete und sie seit 2021 als Vorstandsvorsitzender der RWE AG umzusetzen versucht. (Grenzlandgrün, 2022).
Es dauerte keine 25 Jahre, bis Herbert Schäfers Urteil auch von der RWE AG und der nordrhein-westfälischen Landespolitik geteilt wurde.
- Am 17. August 1987 - beantragte die Rheinbraun AG das Projekt „Garzweiler II“.
- Die Landesplanungsbehörde NRW genehmigte es am 31. März 1995 mit einer Laufzeit bis ca. 2045.
- Am 26. Januar 2019 sprach sich die Kommission für Wachstum Strukturwandel und Beschäftigung" (Kohlekommission) für ein Ende der Kohleverstromung bis 2038 aus. (Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung", 2019)
- Am 14. August 2020 trat das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (Bundesamt für Justiz) in Kraft.
- Am 4. Oktober 2022 zogen Markus Krebber (RWE AG), Robert Habeck (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) und Mona Neubaur (Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW) mit ihrem als "Hinterzimmerdeal" kritisierten Beschluss „Stärkung von Versorgungssicherheit und Klimaschutz – Klarheit für die Menschen im Rheinischen Revier“ (2022) für 2030 bzw. 2033 einen Schlussstrich unter die Fehlplanung Garzweiler II.
- Den bestätigte die NRW-Landesregierung am 19. September 2023. Mit ihrer 5. Leitentscheidung „Meilenstein für den Klimaschutz, Stärkung der Versorgungssicherheit und Klarheit für die Menschen in der Region“ beendete die NRW-Landesregierung am 19. September 2023 (Landesregierung NRW, 2023) den „IrRWEg“, den sie am 15. September 1987 mit der 1. Leitentscheidung zur künftigen Braunkohlepolitik (Landesregierung NRW, 1987) beschritten hatte.
Nachdem sich Ministerpräsident Wolfgang Clement und Umweltministerin Bärbel Höhn am 30. Oktober 1998 auf einen politischen Kompromiss mit Rheinbraun zum Umgang mit dem Grundwasser für den Naturpark Maas-Schwalm-Nette geeinigt hatten, erteilten sie in Zeiten, in denen Energieerzeuger selbst bereits öffentlich anzweifelten, ob sich Braunkohlenstrom auf Dauer wirtschaftlich produzieren lässt, grünes Licht für Garzweiler II – bis zu einer gründlichen Überprüfung der ökologischen Folgen für den Naturpark Schwalm-Nette im Jahre 2023. Die fand abseits der breiten öffentlichen Wahrnehmung statt.
RWE-Power erhielt am 1. Februar 2024 per Bekanntmachung der Bezirksregierung Arnsberg (Bezirksregierung Arnsberg, 2024) nochmal „grünes Licht“ bis 2030.
Rund 15 Jahre früher als ursprünglich geplant und genehmigt beginnt für das Projekt Garzweiler II die Phase des Nachbergbaus. Er wird die Garzweiler-Region und den Naturpark Maas-Schwalm-Nette vor große Herausforderungen stellen. Denn in Sachen Wasser sind der Kreis Viersen und seine südliche Nachbarschaft mehr denn je ein europäischer Problembereich, der die quantitativen und qualitativen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie deutlich verfehlt (umwelt.nrw, 2021).
Für die RWE AG ist das vorgezogene Ende des Projekts „Garzweiler II“ ein strategischer Erfolg. Für die Ausgestaltung des Umgangs mit den Folgen des Braunkohletagebaus sind noch die RWE AG und der Braunkohlenausschuss politisch verantwortlich. Doch die Herausforderungen der praktischen Umsetzung des Nachbergbaus entsprechen nicht mehr den strategischen Interessen der RWE AG.
Markus Krebber möchte sie einer Stiftung übertragen und stößt mit der Idee auf positive politische und gesellschaftliche Resonanz. Die politischen und wirtschaftlichen Lösungen der Herausforderungen des Nachbergbaus könnten wahrscheinlich mit einer Braunkohlen- Stiftung erleichtert werden. An den realen wissenschaftlichen und praktischen Herausforderungen für das Wassermanagement in der Garzweiler-Region würde eine Braunkohlenstiftung jedoch wenig ändern können.
Stiftung als entlastende Bruttowertschöpfung
Wer Kohlebergbau betreibt, sollte sich ums Wasser kümmern und nach dem Vorbild der RAG eine Stiftung mit „Bruttowertschöpfungs- und Beschäftigungeffekten“ gründen, die die finanzielle Seite des Nachbergbaus trägt, die Verantwortung für ihn übernimmt und die Forschung dazu fördert. Denn er muss Wasser wegpumpen, abkapseln oder abfließen lassen – auch nachdem er die Kohle aus der Erde geholt und vermarktet hat. (RAG Stiftung, 2025)
Mit Millionenaufwand müssen im Ruhrgebiet für alle Ewigkeit die alten Schächte ausgepumpt werden, um weiträumige Überflutungen oder Verseuchungen des Trinkwassers zu verhindern. (Knauer, Roland, 2014) Die Stilllegung eines Steinkohlebergwerks und der damit verbundene Grubenwasseranstieg hat erhebliche Folgen für Mensch und Umwelt. Er stellt nach Ansicht des BUND NRW „das größte Umweltproblem für die gesamte Wasserwirtschaft und Hydrogeologie der Emscher Lippe Ruhr Region dar.“ (BUND NRW, 2025)
Aufsteigendes Grubenwasser muss von den höher gelegenen Trinkwasservorräten getrennt und das Fluten der sog. Bergsenkungsbereiche muss verhindert werden.
Es drohen Belastungen der Oberflächengewässer durch Grubenwassereinleitungen mit dem hochgiftigen PCB und anderen Schadstoffen wie Chloriden und Schwermetallen. (BUND NRW, 2025).
Daher haben die NRW-Landesregierung und die für Nachfolgebergbau zuständige RAG (RAG, 2025) im Februar 2020 ein „integrales Monitoring“ beschlossen. Das misst Ausgasungen, Wasserströmungen und Bodenbewegungen und wird von organisationsübergreifenden Entscheidungs-, Konzept- und regionalen Arbeitsgruppen gesteuert. (Grubenwasser-Steinkohle-NRW, 2025)
Denn die Ewigkeitslasten des Bergbaus sind ebenso vielfältig wie unbekannt. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags bestätigte im März 2024, dass zu den Ewigkeitslasten im Bereich Steinkohle „in technischer und rechtlicher Hinsicht“ geforscht werde und zu denen bei der Braunkohle noch keine abschließende Aussage getroffen werden könne. (Deutscher Bundestag - Wissenschaftliche Dienste, 2024)
Die richtige Sicherung und Sanierung der bergbaulichen Hinterlassenschaften „werden uns mitunter auf unbestimmte Zeit beschäftigen – vielleicht sogar dauerhaft“, schreibt das Bochumer Forschungszentrum Nachbergbau auf seiner Homepage. Und das schaffe „genügend Stoff für spannende ingenieurwissenschaftliche Forschung“. (Forschungszentrum Nachbergbau an der Technischen Hochschule Georg Agricola)
Wenn man ewig pumpen und regulieren muss, bedeutet jeder kleine Effizienzgewinn eine große Ersparnis.
Sollte RWE Power seine Rückstellungen für Rekultivierung, Grundwasserhaltung oder Seebefüllung in eine öffentlich kontrollierte Stiftung auslagern können, hätte das Unternehmen nicht nur bilanzielle und steuerliche Vorteile.
Eine Stiftung wäre gut für das Image und die Akzeptanz in der Öffentlichkeit und für den Zugang zu Fördermitteln und Genehmigungen. Das Unternehmen wäre nicht mehr mit risikobehafteten Verpflichtungen belastet, könnte aber sein Know how und seine Grundstücke gewinnbringend in den Rekultivierungsprozess einspeisen.
Das ist aber ist im Rheinischen Revier und seiner Nachbarschaft noch kein Thema. Wenn heute von der Zukunft des Rheinischen Braunkohlenreviers die Rede ist, geht es um eine führende, innovative und nachhaltige Energie-, Digital- und Quantenregion“ die sich angeblich als „europäischer KI-Hotspot" mit guten energieintensiven und bioökonomischen Wertschöpfungsketten und lebendigen Bade-, Wassersport und Kulturstandorten“ „im großen Maßstab“ in eine „kohlefreie und klimafreundliche Zukunft“ entwickeln. (SPD-Fraktion im Landtag NRW, 2018) (Die Landesregierung NRW, 2024) (Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, 2025) (Landfolge Garzweiler, 2025)
Derartig vollmundige Zukunftsprognosen können für das Wasser nicht gestellt werden....
Hydrogeologische Grenzen
Wasser wird dann besonders geheimnisvoll, wenn es unterirdisch fließt. Denn der Untergrund ist nicht sichtbar. Bohrungen können Einblicke geben, aber zwischen den Bohrungen herrscht Ungewissheit. Wer kann schon die Reise eines Tropfens verfolgen, der auf Sand trifft, ins Kies gelangt, erst ruht und dann vom Rinnsal zum Strom wird….?
Die Wege des Wassers im Untergrund sind unendlich verschlungen. Sie sind nicht beeinflusst von Gesteinsdurchlässigkeit, von Druck, Temperatur oder Zeit, Hydrogeologinnen und -geologen wissen um die komplexen Kräfte, die das vom Laien als sehr eigensinnig wahrgenommene, nicht lineare Verhalten des Wassers bestimmen. Sie können es gut erklären, aber nicht exakt vorhersagen.
Ihre hydrogeologischen Modelle beruhen auf Annahmen und Vereinfachungen. Sie dienen dazu Prozesse im „Blackboxsystem“ des untergründigen Wassers besser zu verstehen, mögliche Szenarien durchzuspielen. Sie sind aber keine präzisen Werkzeuge jedes Details. Sie gestatten einen Blick ins Wahrscheinliche, nie ins Gewisse.
Wie gestört das Mensch-Natur-Wechselspiel noch werden kann, wird sich bereits in wenigen Jahren zeigen, wenn in einer Braunkohlenstiftung die Scheinwelt der politischen Planbarkeit auf die reale Welt des Wassers treffen wird.
Garzweiler II – Versprechungen zum Wasser
Der Braunkohlenausschuss bei der Kölner Bezirksregierung hat den Braunkohlenplan Garzweiler II am 20. Dezember 1994 nach einem sechsjährigen Verfahren endgültig aufgestellt. (Bezirksregierung Köln, 1994)
Der Plan sieht vor, in einem „überwiegend nicht bergbaubaulich vorgeprägten Raum“ Braunkohle in einer rund 25 Quadratkilometer großen, von Ost nach West wandernden Grube abzubauen. Danach sollte im Gebiet Garzweiler II eine neue Landschaft hergestellt werden.
Wer Kohle fördert, muss sich ums Wasser kümmern. Der Plan legte daher u.a. fest, dass
- die Region aus Gründen des öffentlichen Wohls wasserwirtschaftlich nicht schlechter gestellt werden dürfe als ohne den bergbaulichen Sümpfungseinfluss
- die Ermittlung der tagebaubedingten Sümpfungsauswirkungen und der dementsprechend erforderlichen Schutzmaßnahmen ganzheitlich zu betrachten sei
- die Gebote der größtmöglichen Schonung der Grundwasservorräte und der geringstmöglichen Entfernung von Grundwasservorkommen zu beachten seien
- jede vermeidbare Beeinträchtigung des Grundwassers unterbleiben sollte
- nach der Auskohlung eine beschleunigte Wiederauffüllung der abgesenkten Grundwasserkörper ermöglicht werden sollte
- die Beeinträchtigung der Grundwassergüte durch Kippenkörper aufgrund von hydrochchemischen Prozessen der Versauerung zu minimieren
Als Kippenkörper werden große Mengen von Abraum bezeichnet, die beim Braunkohletagebau anfallen und nach dem Abbau wieder in die Tagebaue zurückgeschüttet werden. Diese Kippen enthalten oft sulfidhaltige Minerale, wie Pyrit (FeS₂). Wenn Pyrit mit Sauerstoff und Wasser in Kontakt kommt (z. B. durch Luft und Regenwasser), entsteht Schwefelsäure, die den ph-Wert senkt und das Wasser sauer macht.
Zusätzlich können sich Metalle aus den Gesteinen lösen und die Wasserqualität verschlechtern. Das saure Sickerwasser aus dem Kippenkörper kann in das umliegende Grundwasser gelangen und die Wasserqualität noch weiter verschlechtern. Bei der Nutzung als Trinkwasser könnten erhebliche Gesundheitsrisiken für die betroffene Bevölkerung entstehen. Ausweislich des Braunkohlenplans Garzweiler II ( (Bezirksregierung Köln, 1995) seien die Fragen zur Kippenproblematik intensiv untersucht und die notwendigen Maßnahmen vorgesehen worden.
Bis heute bleiben Unsicherheiten bei der Beurteilung der ökologischen und hydrogeologischen Beherrschbarkeit des Projekts. Zahlreiche zusätzliche Gutachten wurden während des Planverfahrens angefordert. Doch grundsätzliche Fragen zu den hydraulischen Wirkungen der geologischen Sprungsysteme und Verwerfungen zum Beispiel der Venloer Scholle bleiben sind noch offen: „Entlang dieser Störungen kann es entweder zu hydraulischen Verbindungen kommen, oder aber es entstehen hydraulisch wirksame Barrieren.“ (Clostermann, Michael, 2024)
„Kein uns vorliegendes Gutachten hat bisher die Beherrschbarkeit des Großvorhabens Garzweiler II belegen können.“, stellte seinerzeit der Anfang 2025 verstorbene ehemalige Heinsberger Oberkreisdirektor Dr. Leo Thönissen (Kreis Heinsberg, 2025) fest. Das gilt wohl bis heute…
Ursprünglich sollte der Tagebau 2045 enden. Jetzt sind die notwendigen Nachsorgelösungen für das Wasser in der Region dringlicher geworden. Das Rheinische Revier muss „nach dem Ausstieg aus der Braunkohlegewinnung und -verstromung für die nächsten Jahrhunderte wasserwirtschaftlich lebensfähig werden“, schreibt die NRW-Landesregierung im 11. Eckpunkt für ihre Zukunftsstrategie Wasser: (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, 2024): „Die Befüllung der Tagebaurestseen, der Grundwasserwiederanstieg auf ein nachhaltiges und stabiles Level, die Sicherstellung von Wasserversorgung, Abwasserbehandlung und -ableitung sowie die Neugestaltung der Gewässersysteme werden noch viele Jahre fachlicher Anstrengungen in Anspruch nehmen. Herausforderungen sind unter anderem die Versorgung mit Trink- und Nutzwasser in ausreichender Menge und Qualität, die Ableitung und Behandlung von Abwasser sowie der Schutz vor Hochwasser, Vernässungen und Trockenzuständen. Hinzu kommen die Beurteilung und Sanierung von Altlasten, Deponien und sonstigen Punktquellen, die aufgrund des Grundwasserswiederanstiegs in der gesättigten Bodenzone liegen werden und von denen eine Gefahr ausgehen kann. Weitere Herausforderungen sind die Entwicklung einer blau-grünen Infrastruktur unter ökologischen Gesichtspunkten als wesentlichem Zukunftsbestandteil sowie die Restseegestaltung. Ferner gilt es, die Wasserqualität der Tagebauseen sicherzustellen, die nachteilige Veränderung der Grundwasserqualität bei Wiederanstieg des Grundwassers (Pyritoxidation) zu beherrschen sowie die Herstellung einer ausreichenden Grundwasseranbindung der Feuchtegebiete und der Oberflächengewässer nach erfolgtem Grundwasserwiederanstieg zu gewährleisten.“ (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, 2024 S. 16)
Das Projekt Garzweiler II muss jetzt unter zeitlichem Druck beweisen, wie belastbar seine 1995 vollmundig abgegebenen wasserpolitischen Zusicherungen sind.
Nötig sind dazu auch für den Laien nachvollziehbare Grundwassermodellberechnungen mit einer deutlichen Darstellung der Unsicherheits- und Fehlerbereiche und der zeitlichen Dimensionen. Die erste Belastungsprobe für das Grundwassergroßraummodell Rheinisches Revier (LANUK) hat in den Verwaltungen des Schwalmverbands, dem Kreis Viersen, dem Kreis Heinsberg und der Stadt Mönchengladbach große Sorgen ausgelöst.
Verunsichernde Prognosen aus dem Grundwassergroßraummodell Rheinisches Revier
Im Rheinischen Revier werden derzeit mehrere Grundwassermodelle eingesetzt, um die Auswirkungen des Braunkohleabbaus sowie zukünftige Herausforderungen wie den Klimawandel zu analysieren und zu bewältigen. Das von der GCI GmbH (GCI) erstellte 3D-Grundwassergroßraummodell Rheinisches Revier (LANUK) umfasst ca. 3300 km². Es wurde 2007 vom ehemaligen Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) entwickelt, indem drei zuvor eigenständige Modelle für die Venloer Scholle (Tagebau Garzweiler), die Erftscholle (Tagebau Hambach) und die Rurscholle (Tagebau Inden) zusammengeführt wurden. Es basiert auf der Modellierungssoftware FEFLOW (Finite Element Subsurface) (Wikipedia, 2025) und wird regelmäßig aktualisiert und kalibriert (LANUK). Simuliert werden unter andrem die Grundwasserstände zwischen 1970 und 2200.
Als im Jahr 2023 die Folgen einer Spiegelhöhe des Garzweiler Sees von 66 m für die Grundwasserspiegel der Seeumgebung nach Beendigung aller Ausgleichsmaßnahmen für das Jahr 2200 berechnet wurde, zeigten die Prognosen, dass im Schwalmquellgebiet und im Mühlenbach die unbeeinflussten Grundwasserzustände um bis zu 50 cm niedriger liegen werden als vor dem Garzweiler-Bergbau. Das heißt: der jetzige – technisch erzeugte -Grundwasserspiegel im Quellbereich der Schwalm könnte nach dem Ende der Tagebausümpfung nicht auf natürlichem Wege gehalten werden. Die Biotope des Naturparks könnten sich in Zukunft nicht autonom mit dem notwendigen Grundwasser versorgen. Die Verwaltungen der Kreise Viersen und Heinsberg, des Schwalmverbands und die Stadt Mönchengladbach schlugen Alarm.
NRW-Umweltminister Oliver Krischer bestätigte diese Prognose, wies aber darauf hin, dass sie noch auf dem alten Zuschnitt des geplanten Tagebausees Garzweiler beruhten. Es müssten noch Berechnungen für den neuen Zuschnitt erfolgen. (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, 2024) Der See muss durch den geplanten Braunkohleausstieg 2030/33 weiter östlich entstehen als ursprünglich geplant.
Dennoch oder deshalb lösten die Zahlen eine bis heute anhaltende öffentliche Debatte über die Zukunft des Naturparks Schwalm-Nette aus. Es geht um Ewigkeitslasten und Ewigkeitskosten. Diskutiert wird die Frage, ob der RWE-Konzern oder eine Stiftung sie tragen solle, ob die künstliche Bewässerung der Region ewig fortgesetzt werden müsse oder eine Erweiterung des Naturparks Schwalm-Nette die Lebensgrundlagen der Region retten könne. (Extra-Tipp am Sonntag, 2025)
Rainer Röder war zu Beginn seiner Dienstzeit beim Kreis Viersen intensiv mit Garzweiler II und der wissenschaftlichen Tragbarkeit der Sümpfungsauflagen beschäftigt und muss zum Ende seiner Dienstzeit davor warnen, dass beim Wassermanagement des Nachbergbaus politisch und fachlich etwas gründlich daneben gehen könnte. (Kaster, Maren, 2025)
Über alternative Grundwassermodelle wird unter den Wasserfachleuten im Rheinischen Revier diskutiert. Hilft es solange zu modellieren, bis die Zahlen passen oder geht es darum, handlungsauffordernde Statistiken zu verifizieren? (Simon, Stefan, 2012)
Die Garzweiler II- Nachsorge soll nach einer der größten gewinnorientierten Landschaftszerstörungen Europas wieder einen natürlichen Wasserhaushalt schaffen – in einer Region, in der einst Moore atmeten und die heute Pumpen und künstliche Bewässerungsanlagen zum Überleben braucht.
Bei seinen letzten beruflichen Gesprächen war sich Michael Eyll-Vetter von der Braunkohlenplanung bei RWE, noch sicher, dass sich langfristig der Grundwasserstand im Schwalm-Nette Gebiet wieder auf das Niveau von 1983 einpendeln werde. Sein Nachfolger Dr. Markus Kosma wird jetzt beweisen müssen, dass die wasserwirtschaftlichen Versprechungen und Glaubenssätze des Jahres 1998 auch im „Nachbergbau“ wissenschaftlich und politisch belastbar sind. Wasser kennt keine Pläne, nur Wege, die längst verschwunden sind.
Der Schwalmtaler CDU-Fraktionsvorsitzender Thomas Paschmanns berichtete am 25. März 2025 im Schwalmtaler Ausschuss für Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit von einem Gespräch mit RWE-Wasserexperten im Informationszentrum Niederaußem, an dem er im Dezember 2024 beteiligt war.
Während des Termins sei eine Präsentation mit ca. 30 Folien gezeigt worden, die für ihn nichts Neues brachten. „Das war, als wenn man sich auf eine Abiturklausur vorbereiten möchte und nur Arbeitsmaterial aus der Mittelstufe erhält.“ Anders als üblich seien den Gesprächsteilnehmern die Folien im Anschluss nicht postwendend komplett, sondern „aus juristischen Gründen“ nur eingeschränkt und zeitverzögert zur Verfügung gestellt worden. „Da wissen Sie schon, wo der Hammer hängt.“ (Paschmanns, Thomas, 2025) Bereitet sich RWE power auf mögliche Stiftungsverhandlungen vor, indem sie Probleme verschweigt oder kleinredet?
Dirk Jansen spricht von einem Großexperiment ohne Blaupause, wünscht sich mehr Ehrlichkeit in der Diskussion und regt an, offen über Sicherheitsaspekte, Ewigkeitskosten und die Risiken des ungefilterten Zuflusses von Rheinwassers zu sprechen. (Hohenschue, Thomas, 2025)
Wissenschaftliche Merkwürdigkeiten zur Grundwasserneubildung
Für den Naturpark-Schwalm-Nette ist beim LANUK das Grundwassermodell Schwalm relevant. Dieses 3 D- Modell basiert auch auf FEFLOW und dient der Untersuchung der hydrologischen Verhältnisse und der Wirkung von Versickerungsmaßnahmen in den Feuchtgebieten entlang der Schwalm. Es ergänzt das großräumige Modell, indem es lokale Besonderheiten detailliert abbildet. (LANUK NRW, 2025)
Die Grundwasserneubildung wird in NRW vor allem mithilfe des Modell mGROWA (Herrmann, Frank, 2023) berechnet. Das Modell berücksichtigt Klima-, Boden-, Landnutzungs- und Geodaten. Es ermöglicht eine hochauflösende und zeitlich differenzierte Simulation des Wasserhaushalts. Fachleute des LANUK NRW und des Forschungszentrums Jülich arbeiten daran, es kontinuierlich zu verbessern, um die hydrologischen Prozesse in NRW immer präziser zu simulieren.
Im Projekt GROWA+ NRW 2027 beschäftigen sie sich bis November 2025 gemeinsam mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Geologischen Dienstes NRW und der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit Herkunft und Verteilung der Stickstoff- und Phosphorbelastung im Grundwasser. (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen) Sie aktualisieren und verfeinern die Daten des Vorgängerprojekts (LANUV NRW, 2021) Die mGROWA-Ergebnisse dienen als Grundlage für politische Planungsentscheidungen.
Als Regionalpolitiker und -politikerinnen in den vergangenen Dürrejahren über mögliche Risiken für die Grundwasserneubildung diskutierten, galten die Ergebnisse einer auf mGROWA basierten Multi-Modell-Studie als Beruhigungsmittel. Die Autorinnen und Autoren schlussfolgerten aus ihren Daten, dass sich auch im Klimawandel bis 2100 die Grundwasserneubildung NRW nicht grundlegend vom Niveau der Periode 1971 – 2000 unterscheide, weil die Zunahme der Winterniederschläge die Wirkung der Erwärmung auf die Grundwasserneubildung kompensiere. (Herrmann, Frank u.a., 2021) Da andere Forschende zu anderen Ergebnissen gelangen (Neuer, Lilian, 2020), kommt die Politik mit einem unkritischen „Follow the science“ nicht weiter.
Software-Modelle wie das seit 2023 erhältliche HydroGeoSphere (Wikipedia, 2023) von Aquanty ermöglichen angeblich die gleichzeitige Simulation von Oberflächen- und Grundwasserströmungen sowie den Transport von gelösten Stoffen, berücksichtigen Prozesse wie Verdunstung, Transpiration, Schneeschmelze und Bodenfrost und versprechen eine vollständige Wasser- und Stoffbilanz.
Neue geophysikalische Methoden wie die Oberflächen-Kernspinresonanz (Surface Nuclear Magnetic Resonance, SNMR) ermöglichen die direkte Messung von Wassergehalten im Untergrund. (Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, 2025)
Wissenschaftliche Interpretationen von Ergebnissen hydrogeologischer Software spielen eine zentrale Rolle für die Wasserpolitik. Die Expertise basiert auf Vereinfachungen und Annahmen, die wohl nie dem faktischen Eigensinn des Wassers gerecht werden können. Datenlücken, falsche Indikatoren unvollständige Messreihen werden immer zu unsicheren Ergebnissen führen. Digitale Zwillinge mit feingliedrigen Abbildungen der Realität und exakten Prognosen für die Zukunft werden wohl Utopie bleiben.
Es sei bekannt, dass alle Grundwassermodelle auch bei sorgfältiger Bearbeitung und Kalibrierung Interpretationsspielräume aufweisen, betonte Prof. Dr. Harro Stolpe in seiner Stellungnahme zum Garzweiler-Rahmenbetriebsplan 2001-2045 (Stolpe, Harro, 1997) Er empfahl daher bereits 1997, die Grundwassermodellberechnungen für das Braunkohlerevier alle fünf Jahre mit fortlaufend zu pflegenden Grundwassermodellen zu aktualisieren und die wasserwirtschaftlichen Schutzmaßnahmen erforderlichenfalls immer wieder neu festzulegen. (Stolpe, Harro, 1997)
Feuchtgebiete ohne natürlichen Grundwasseranschluss und andere Herausforderungen
Der RWE-Braunkohletagebau Garzweiler II ist ein berste Priorität folgenschwerer Eingriff in komplexe nicht vollständig durchschaubare Ökosysteme. Besonders für die letzten Feuchtgebiete im Naturpark Maas-Schwalm-Nette kann er auf lange Sicht tödlich sein, weil er ihnen das Grundwasser wegnimmt.
Der Braunkohlenplan wertet diese Region daher als Ziel 1- Gebiet und attestiert ihr eine hohe ökologische Bedeutung. Deren Erhalt hat oberste Priorität für die biologische Vielfalt. Das Schwalm-Nette Gebiet muss gemäß dem geltenden Braunkohleplan zwingend für die biologische Vielfalt erhalten werden. (Bezirksregierung Köln, 1994)
Arbeitsgruppen im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr arbeiten abseits der öffentlichen Wahrnehmung mit unterschiedlichen Modellierungen und Monitoring-Auswertungen an einem wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzept für das Rheinische Revier. Es geht darum, die Trinkwasserversorgung zu sichern, die Feuchtgebiete zu schützen, das Sümpfungswasser auf Rheinwasser umzustellen, riesige Mengen Rheinwasser über die Transportleitung bereitzustellen, den Kippenabstrom zu steuern, Hochwasserschutz und Abwasserentsorgung zu garantieren... Beteiligt sind u.a. die RWE Power AG, betroffene Fachbehörden, Bezirksregierungen, Wasserverbände, Kreise, Kommunen und Wasserversorger sowie Vertreter des Braunkohlenausschusses.
Trotz aller fachlichen Betriebsamkeit werden die Folgen der Baustelle Garzweiler II noch in Jahrhunderten spürbar sein, denn „es gibt keinen größeren Eingriff in die Umwelt als einen Braunkohletagebau, er ist der ‚ökologische Super-Gau“ (Jansen, Dirk; Schubert, Dorothea, 2014) und für seine Bewältigung gibt es keine Blaupause.
Die großflächigen Feuchtgebiete des linken Niederrheins sind bereits Geschichte. Unsere Vorfahren im 18. und 19. Jahrhundert haben sie systematisch entwässert, um sie für die Landwirtschaft oder den Torfabbau nutzbar zu machen. Der idyllische, seltene und sehr wertvolle Rest mit seinen Mooren und Bruchwäldern, ist derzeit ohne einen natürlichen Grundwasseranschluss als Teil des europäischen Natura-2000 Netzwerks im deutsch-niederländischen Naturpark- Maas-Schwalm-Nette zu erleben. Ohne technische Unterstützung, ohne umfangreiche Versickerungs- und Einleitungsmaßnahmen wäre er mit dem Braunkohletagebau Garzweiler II verschwunden, ebenso die Schwalm.
Die Braunkohleflöze liegen unterhalb des natürlichen Grundwasserspiegels. Um die Braunkohle im Trockenen abbauen zu können, pumpt RWE power/Rheinbraun seit den 1960er Jahren das Grundwasser großflächig ab. Allein für Garzweiler II wurde dem Unternehmen erlaubt, bis zu 150 Millionen Kubikmeter Grundwasser pro Jahr zu entnehmen (Jansen, Dirk, 2017), Und das macht sich durch die sog. Sümpfungstrichter über kilometerweite Entfernungen im Grundwassergefüge bemerkbar.
Die Feuchtgebiete würden austrocknen und der Wasserhaushalt ganzer Fließgewässer wie der Schwalm würde zerstört, wenn RWE/Rheinbraun nicht zu einer entsprechenden Kompensation der Sümpfungsfolgen verpflichtet worden wäre. Derzeit sorgt der Konzern für den Erhalt des europaweit bedeutsamen Lebensraums im deutsch/niederländischen Grenzland, indem er gezielt 90 Millionen Kubikmeter Sümpfungs- und Niederschlagswasser pro Jahr anstauen versickern und monitoren lässt. Die wichtigsten Versickerungsanlagen befinden sich seit über 20 Jahren in Schwalmtal-Leloh und Schwalmtal Fischeln,
Das Garzweiler II- Monitoring (GAMO) findet seit 25 Jahren am Rande der kritischen öffentlichen Wahrnehmung statt und bescheinigt dem Bewässerungssystem gute Erfolge. (Bezirksregierung Köln, 2025) Manch einer ist der Ansicht, dass es angesichts des Klimawandels fachlich auf den Prüfstand gehöre.
Wie soll es weitergehen?
Das künstliche Bewässerungssystem könnte nach RWE-Angaben etwa bis 2035 funktionieren. Danach nehme das Sümpfungswasser wegen der notwendigen Stabilisierung der Seeböschung durch den Seespiegel allmählich ab und müsse besonders zwischen 2045 und 2080 jedes Jahr durch 134 Millionen Kubikmeter Rheinwasser ersetzt werden. Das könne durch die Rheinwassertransportleitung aus Dormagen transportiert werden, meint RWE, zumal sich dessen Qualität nach Aussage des Landesamtes für Wasser und Abfall noch wesentlich verbessern werde. Darüber hinaus bestehe auch für das Rheinwasser die Möglichkeit einer Aufbereitung bzw. ergänzenden Uferfiltratentnahme.“ (RWE Power, 2018 S. 78)
In den Braunkohlenplänen Hambach (1976) und Garzweiler (1995) wurde festgelegt, dass die sog. Restlöcher mit Rheinwasser aufzufüllen sind. Dafür werden voraussichtlich rund 400 Millionen Kubikmeter Wasser pro Jahr benötigt werden (Landtag Nordrhein Westfalen , 2021)
Der Hambacher und der Garzweiler See sollen aus einer gemeinsamen ca. 45 km langen Rheinwassertransportleitung von Dormagen-Rheinfeld bis zu den Tagebaugebieten gefüllt werden. Die Leitung muss 2030 einsatzbereit sein, weil der Tagebau Hambach 2029 beendet wird. (RWE, 2025)
Im neuen Braunkohlenplan Hambach heißt es dazu: „Mit der Seebefüllung ist möglichst früh, ab dem Jahr 2030, zu beginnen. Die Befüllung bis zum erstmaligen Erreichen des Zielwasserspiegels ist, soweit dies ohne nachteilige Auswirkungen auf Natur, Landschaft, Nutzungen Dritter möglich ist, möglichst bis zum Jahr 2070 abzuschließen. Anschließend ist der Tagebausee Hambach nachlaufend zum Ausgleich der Versickerungsverluste für einen begrenzten Zeitraum weiter zu befüllen.“ (Bezirksregierung Köln, 2024)
Der noch gültige Braunkohlenplan Garzweiler II sieht vor, das letzte Braunkohlenloch nach dem Ende des Tagebaus schrittweise mit dem dann wieder ansteigenden Grundwasser, mit Regenversickerung und mit zusätzlichem Rheinwasser zu füllen, bis die Grundwasserverhältnisse erreicht sind, „die als endgültiger Zustand angesehen werden.“ (Bezirksregierung Köln, 2024). Kann dieser Zustand in Zeiten des Klimawandels und der Wasserbelastungen noch das festgelegte Basisjahr 1983 sein? Wie trennt man bei den Kennzahlen des Monitorings wissenschaftlich fundiert eine vermeintlich natürliche Entwicklung von den bergbaubedingten Schäden?
Die Trasse für die Rheinwassertransportleitung ist mit dem Beschluss des Braunkohlenausschusses vom 27. Oktober 2023 über einen sachlichen Teilplan des Braunkohlenplan Garzweiler II regionalplanerisch gesichert. (Bezirksregierung Köln, 2023)
Für die Zulassung der Leitung ist ein Verfahren nach dem Bundesberggesetz bei der für Bergrecht zuständigen Bezirksregierung Arnsberg erforderlich. Das hat RWE am 26. Juni 2024 beantragt und fasst seine Pläne im „Erläuterungsbericht Wasser“ so zusammen: „Nach Beendigung der Braunkohlengewinnung im Rheinischen Braunkohlenrevier ist zum Abschluss der Rekultivierung für die Befüllung der Tagebauseen Hambach und Garzweiler, die Versorgung der Feuchtgebiete im Nordraum des Tagebaus Garzweiler und die Schaffung dauerhaft stabiler Grundwasserverhältnisse der Bau der Rheinwassertransportleitung einschließlich der dazugehörigen baulichen Anlagen bis 2030 erforderlich. Dafür sollen aus dem Rhein bei Dormagen in Abhängigkeit vom Rheinwasserstand nach einem gestaffelten Entnahmekonzept bis zu 18 m³/s Wasser entnommen und über ein ca. 45 km langes Rohrleitungssystem zu den Tagebauen Hambach und Garzweiler gefördert werden. Der Zeitraum für die Befüllung der Tagebauseen Hambach und Garzweiler bis zur Erreichung der jeweiligen Zielwasserstände beträgt rund 40 Jahre. Anschließend wird die Rheinwassertransportleitung noch voraussichtlich rund weitere 30 Jahre betrieben, um Versickerungsverluste auszugleichen, bis die Seen vollständig vom natürlichen Grundwasserzustrom gespeist werden.“ (RWE, 2024)
Der Garzweiler See soll im endgültigen Zustand etwa 165 Meter tief sein, eine Uferlänge von 20 km und eine Fläche von rund 2.200 Hektar haben. Neben Mönchengladbach werden Erkelenz, Jüchen, Grevenbroich, Titz und Bedburg direkt in der Nähe des Sees liegen. (Landfolge Garzweiler, 2025)
RWE will also mit maximal 568 Millionen m³ pro Jahr die Bergbauseen und die Biotope der Naturparks Maas-Schwalm-Nette versorgen, aber den Rheinwassertransport ungefähr im Jahre 2100 beenden. Kann die Bezirksregierung Arnsberg diesen Plan genehmigen, wenn nach derzeitigen Prognosen in 175 Jahren die Grundwasserstände in der Schwalm-Region zu niedrig für den Naturpark Maas-Schwalm-Nette sind?
Ohne das Rheinwasser würde ein natürlicher Grundwasseranstieg Jahrhunderte dauern, bis der ursprüngliche Zustand wieder erreicht ist. Mit dem auf 2030 vorgezogenen Braunkohlenausstieg ist das Wassermanagement rund um Garzweiler II dringlicher geworden, doch noch ist nicht gewährleistet, dass die geplanten Maßnahmen funktionieren und dass RWE oder eine Stiftung sie in den nächsten Jahrzehnten gefahrlos umsetzen kann. Die Befüllung der Restseen und der Grundwasserkörper könnte sich als schwieriger erweisen als die Bergbauplanenden und -treibenden es in den 1980er und 1990er Jahren erwartet haben.
Nach Angaben von RWE dauere die Befüllung beider Seen rund 40 Jahre, wobei sich die Menge des eingespeisten Wassers nach dem jeweiligen Rheinpegel richte. Bei Niedrigwasser wird nur wenig Wasser entnommen, bei Hochwasser mehr. Auswirkungen auf den Rhein und dessen Naturhaushalt erwartet RWE nicht. (RWE Power, 2018)
Die Frage „Wo kommt das gute Wasser her?“ bleibt trotz der vermeintlichen Gewissheiten aus dem RWE-Konzern wissenschaftlich und politisch ebenso offen wie relevant.
Eignet sich das Rheinwasser für die Trinkwasserversorgung und als Grundwasser für die Feuchtbiotope? Wie soll das mit problematischen Schadstoffen belastete Rheinwasser geprüft und gereinigt werden, bevor es der Trinkwasserversorgung und Grundwasseranreicherung dient? Was müssen die Ökowasserwerke in Jüchen und Wanlo leisten? Was passiert bei einem Störfall im Chempark?
Wie, wo und wann wird der Grundwasserspiegel steigen, wo werden Grundwasserneubildungen entstehen? Wo und in welchem Ausmaß könnte es zu Überschwemmungen, Trockenfallen, Vernässungen oder Schäden an Gebäuden, Infrastruktur und Biotopen im Umfeld kommen? Wie wird das hydraulische Zentrum Garzweiler See das Grundwasserregime der Region beeinflussen? Wie können negative Effekte auf angrenzende Wasserhaushalte vermieden werden, etwa im Naturpark Schwalm-Nette, wo Moore, Feuchtgebiete und Quellen empfindlich auf Wasserstandsänderungen reagieren? Kommt es zu Austrocknungen und Übernässungen? Wie beeinflusst der Stoffeintrag in den Rhein den Wasserhaushalt im Rheinischen Revier? Muss und kann das Rheinwasser gereinigt werden? Mit welchen Zuflüssen, Abflüssen, Verdunstungsverlusten ist am und im Garzweiler See zu rechnen? Wie muss der Seerand stabilisiert und vor Rutschungen und Setzungen geschützt werden? Wie wird der See mit geogenen Stoffen Pyrit, Sulfat, Schwermetalle reagieren? Was muss getan werden, damit der See ökologisch nutzbar bleibt und keine Gefahr für angrenzende Gewässer besteht? Welche Rolle spielt der Klimawandel? Wie hätte sich die Natrur ohne Garzweiler II verändert? Ist unsere Wasserversorgung gesichert und was ist mit dem Rheinwasser? Wie werden unsere Gewässer zukünftig aussehen? Reicht unsere Abwasser-Infrastruktur? Wie sicher ist mein Wohnort bei Hochwasser oder Starkregen? Wie muss ich vor steigendem Grundwasser schützen?...
Das Wirtschafts- und Strukturprogramm für das Rheinische Zukunftsrevier beantwortet keine der strukturrelevanten Fragen, sondern stellt nur fest, dass die Wasserthematik komplex sei, eine große Herausforderung darstelle und eine übergreifende Analyse dringend erforderlich sei. (Zukunftsagentur Rheinisches Revier, 2021 S. 61f)
Der Kölner Braunkohlenausschuss hat am 21. März 2025 beschlossen, ein weiteres wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept für das Rheinische Revier erarbeiten zu lassen - unter besonderer Berücksichtigung eines Schwerpunktes auf das Feuchtgebiet Schwalm-Nette, (Bezirksregierung Köln, 2025).
KOMM.RHEIN.REVIER
Im Dezember 2023 erhielt der Erftverband (Erftverband, 2025) eine Förderungszusage über 1,65 Millionen Euro für das von ihm im Mai 2021 beantragte, dann zurückgezogene und nach einem dritten ZRR-Stern im September 2022 erneut eingereichte Projekt KOMM.RHEIN.REVIER. (Jansen, Dietmar, 2024)
Damit will der Erftverband drei Jahre lang vorrangig mit einem „Wasser.Mobil“ allgemeinverständlich zu der Frage informieren „Wie funktioniert unser Wasserhaushalt nach dem Braunkohleausstieg?“ Finanziert wird das Projekt zu 90% durch das beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle angesiedelte Förderprogramm STARK. Das steht für „Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten“ und fördert nach eigener Darstellung Projekte, die den Transformationsprozess zu einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen unterstützen. (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, 2025)
Das Projekt läuft seit dem ersten 1. Januar 2024 und reicht bis zum 31.12.2027. (Erftverband, 2025) Die Auftaktveranstaltung für die Kommunikationskampagne fand am 18. März 2025 mit über 170 Teilnehmenden aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft in Bergheim statt. (Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH, 2025)
Die lebenswichtige Frage des Wassers im Strukturwandel bewegt die Menschen im Rheinischen Revier und in der benachbarten deutsch-niederländischen Region rund um den Naturpark Maas-Schwalm-Nette. Eine ehrliche und neutrale Aufklärung zur Zukunft der sog. blauen Infrastruktur im sog. Nachbergbau ist vonnöten.
Chef des Erftverbandes ist Dr. Dietmar Jansen. Er gilt als kommunikationsfreudiger Wasserexperte, der Probleme nicht schönredet: Dennoch: Warum soll ausgerechnet der Erftverband der neutrale und wissenschaftlich orientierte Träger sein, den ein solches Projekt braucht? Wie aufrichtig ist zum Beispiel dieses Fazit in der Projektbroschüre, das dem Prinzip folgt „Was rechtlich nicht sein darf, wird auch dank RWE power faktisch nicht sein“:
„Trotz dieser potenziellen Herausforderungen ist die Trinkwasserversorgung der Region gesichert. Selbst wenn einige Wasserwerke stillgelegt werden müssen, wird die Versorgung durch den Ausbau anderer Wasserwerke weiterhin gewährleistet. Dies bleibt für die Bevölkerung unbemerkt – die Wasserqualität bleibt unverändert hoch. Die Verantwortung dafür, dass die Region wasserwirtschaftlich nicht schlechter gestellt sein darf als ohne den bergbaulichen Einfluss, liegt beim Bergbautreibenden.“ (Erftverband , 2025)
Als historisch eng mit der Braunkohle verknüpfter und umlagefinanzierter Akteur der Wasserbewirtschaftung im Rheinischen Revier kann der Erftverband nicht unabhängig agieren. Er ist kein Freigeist, sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die wasserwirtschaftliche Ziele im Rahmen politscher Vorgaben umsetzen muss. Daher muss der Erftverband interessegeleitet handeln, besonders wenn es um Zieie, Finanzierung und Umsetzung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen geht.
Der Erftverband begleitet die Grundwasserabsenkungen für die Tagebaue und gestaltet deren Nachfolgelandschaften mit. Der Verband erfindet Flüsse wie die Erft unter dem Etikett „Renaturierung“ auf technischer Basis neu. Die Ergebnisse müssen nicht schlecht sein.
Unabhängige Menschen, die Wasser als Lebensgrundlage und als ökologisches Ganzes betrachten oder die sich kritisch mit der gewinnorientierten Vereinnahmung des öffentlichen Gutes Wasser auseinandersetzen, die sich in Umweltorganisationen jahrelang ehrenamtlich mit der Wasserfrage befassen, könnten womöglich mit anderen Perspektiven zur Frage "Wie funktioniert unser Wasserhaushalt nach dem Kohleausstieg" die nachhaltige Transformationsdynamik im Rheinischen Revier besser stärken als eine zusätzlich geförderte PR-Abteilung für den Erftverband.
Quellen
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Bezirksregierung Köln 2024. Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung. [Online] Juni 2024. https://www.brd.nrw.de/document/02240701_3_32_bekanntgemachter_plan.pdf
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Freitag, 4. November 2022 (zuletzt bearbeitet am 18.11.2022)
"Abschöpfungs- und Bärendienste" - Growing Green mit Garzweiler II
Seit dem „Grünen Licht für Garzweiler II“ am 30. Oktober 1998 sind die Menschen am Niederrhein Zeitzeugen einer fossilen Vergangenheit, die nicht vergehen will und die mit dem Ukraine-Krieg wieder an Bedeutung gewinnt. Jetzt tarieren Politik und Energiewirtschaft die Belange des Klimaschutzes, der Energiewende und der Versorgungssicherheit neu aus - ohne die noch Anfang des Jahres 2022 fest einkalkulierte Transformationskomponente „russisches Gas“. Einer der Hauptakteure ist die RWE AG. Der Energiekonzern möchte sich von seiner fossilen Vergangenheit befreien, aber verdient derzeit gut an ihr. Er betont seinen regionalen Bezug, baut aber gleichzeitig sein internationales Geschäft aus. Er beeinflusst Politiker*innen und sie beeinflussen ihn.
Braunkohlenverstromung, die klimaschädlichste Variante der Energieerzeugung, wird in Grevenbroich und Erkelenz für die nächsten zwei Jahre intensiviert – anders als bisher gesetzlich geregelt. Das „Klimagerechtigkeitsdorf“ Lützerath und die darunter liegende Braunkohle sollen abgebaggert werden. Das allerdings hatte der Bundestag am 7. Juli 2022 zusammen mit dem sog. Ersatzkraftwerke-Bereithaltungsgesetz (1) anders beschlossen (2).
2030 will RWE die Braunkohlenära am Niederrhein endgültig beenden, sofern die Versorgungssicherheit Deutschlands nicht gefährdet ist und die Politik den entsprechenden Rahmen für Investitionen in den Ausbau von Windkraft- und Solaranlagen, Speichern und einen Kapazitätsmarkt für Gaskraftwerke schafft, die perspektivisch mit Wasserstoff betrieben werden können. Damit wäre der Braunkohletagebau Garzweiler II entgegen den ursprünglichen Planungen bereits nach seiner ersten Halbzeit beendet.
Der eng mit RWE verwobene (3) NRW-Ministerpräsident Wolfgang Clement schürte 1998 im Zusammenhang mit Garzweiler II Illusionen. Er sprach von 50.000 Arbeitsplätzen, modernen Umwelttechnologien und 100-prozentiger ökologischer Beherrschbarkeit. Fossilfreundliche SPD-Funktionäre haben das Projekt durchgeboxt – gegen wissenschaftliche Gutachten, gegen den grünen Koalitionspartner und auch gegen Parteifreunde wie Michael Müller, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Vorsitzender der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt – Bewertungskriterien und Perspektiven für umweltverträgliche Stoffkreisläufe in der Industriegesellschaft“.
Nicht nur deren Abschlussbericht (4) zeigt, dass Garzweiler II von Beginn an Ausdruck einer nicht-nachhaltigen Partei- und Wirtschaftspolitik war. Selbst Vorschläge, den deutschen Braunkohletagebau aus wirtschaftsstrukturellen und ökologischen Gründen auf die Lausitz zu beschränken, wurden 1998 nicht ernsthaft durchgerechnet. Die vielfach aufgezeigten Perspektiven einer ökonomisch und ökologisch sinnvollen Entwicklung am Niederrhein wurden von vornherein aufgegeben. Stattdessen wurde Garzweiler II im Namen des Standortwettbewerbs zu einem Synonym für parteitaktische Grabenkämpfe hochstilisiert. Das Erbe der rot-grünen NRW-Koalition unter Ministerpräsident Wolfgang Clement wird die Menschen am Niederrhein noch lange beschäftigen.
Garzweiler und die Wasserfrage
„Die Tür ist auf. Ich bin sehr froh, dass dies gelungen ist“ , sagte NRW-Ministerpräsident Wolfgang Clement am 30. Oktober 1998 nach einer Nachtsitzung in der Kölner Rheinbraunzentrale. Das Unternehmen habe jetzt einen rechtsstaatlich einwandfreien und zuverlässigen Genehmigungsbescheid für großflächige Grundwasserabsenkungen am Niederrhein (Sümpfungen). Weitere Erlaubnisschritte seien damit vorgezeichnet. (5) Seit 2006 werden jährlich rund 35 Millionen Tonnen Braunkohle in Garzweiler II abgebaggert (6).
Kaum ein Projekt war politisch und juristisch so umstritten wie der Braunkohletagebau Garzweiler II. 1987 beantragt, 1995 landesplanerisch genehmigt, 1998 mit einer wasserrechtlichen Genehmigung auf den Weg gebracht - nach langem rot-grünen Tauziehen und gegen den Widerstand „vor Ort“. Zuvor hatten etliche Gutachten dem Projekt bestätigt, ökologisch bedenklich und auf Dauer wirtschaftlich unrentabel zu sein.
Die wasserwirtschaftliche Genehmigung wurde – nicht zuletzt auf Betreiben der grünen NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn - in entscheidenden Punkten bis 2023 befristet. Bis dahin sollten – unter dem Vorbehalt, die Genehmigung zu widerrufen - die ökologischen Folgen - zum Beispiel auf den Naturpark Maas-Schwalm-Nette - noch einmal geprüft werden.
Am 10. Dezember 2021 hat die RWE Power AG als Nachfolger des Betreibers Rheinbraun bei der für Bergbau zuständigen Abteilung 6 der Bezirksregierung Arnsberg einen Fortsetzungsantrag für die wasserrechtliche Genehmigung gestellt. Er war im März 2022 im Internet oder bei den betroffenen Gemeinden wie z.B. Viersen, Schwalmtal, Brüggen, Niederkrüchten einsehbar. Im Oktober 2022 fand ein nicht-öffentliches Erörterungsverfahren zu den Stellungnahmen statt.
Die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis ist juristisch eher ohne Alternative. Die Naturschutzverbände fordern Nachbesserungen im Sinne der größtmöglichen Schonung unseres Wassers. (7)
Ohne Sümpfungen und ohne massive Eingriffe in das Ökosystem Wasser ist der Tagebau gar nicht möglich. Damit widerspricht die Braunkohleförderung den europarechtlichen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000. Deren Ziel ist der gute ökologische und chemische Zustand unserer Gewässer bis zum Jahre 2027. Das wird der Niederrhein rund um den Braunkohletagebau in den kommenden Jahrzehnten nicht mehr erreichen können. Einzigartig ist, dass RWE derzeit einen Teil des am Tagebau abgepumpten Grundwassers wieder ins Grund- und Oberflächenwasser pumpen muss, um den Naturpark Maas-Schwalm-Nette vor Austrocknung zu schützen.
Das für 2030 vorgesehene Ende der Braunkohle wirft akute Fragen auf, denn seit der Genehmigung von Garzweiler II gibt es ungeklärte Abraum- und Wasserprobleme. Deren Folgen wirken über das Rheinische Revier hinaus.
Darauf machten Schwalmtaler und Niederkrüchtener CDU-Politiker am 3. November 2021 in einer öffentlichen Veranstaltung in Waldniel aufmerksam. Tenor: Durch ein Vorziehen des im Kohleausstiegsgesetz (8) für 2038 festgesetzten Endes der Kohleverstromung werde der wasserwirtschaftliche Zeitplan aus den Fugen geraten.
Nach einem Ortstermin bei der RWE Power AG und nach Gesprächen mit der NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser befürchteten die CDU-Politiker, dass RWE zu wenig Einnahmen erzielen könne, um langfristig die Ewigkeitslast „Erhalt des Schwalm-Nette-Gebietes und Sicherstellung der Trinkwasserversorgung“ zu stemmen. Deshalb forderten sie das Land NRW auf, für ausreichend finanzielle Mittel Sorge tragen. Dies könne durch die Gründung einer Stiftung geschehen.
Dazu hat der Viersener Kreistag auf Antrag der CDU-Fraktion am 24. März 2022 einstimmig eine Resolution verabschiedet. Auch sie empfiehlt, eine Stiftung zur dauerhaften Finanzierung der wasserwirtschaftlichen Maßnahmen zu gründen. (9)
Das hatten zuvor auch die Vertreter*innen der Kreise Viersen, Heinsberg, Kleve sowie der Stadt Mönchengladbach im Zweckverband Naturpark Schwalm-Nette mit einer eigenen Resolution gefordert. Sie wurde in einer Sondersitzung am 10. Februar 2022 beschlossen.(10)
PSW: Keimzelle einer NRWE-Stiftung ?
„Geprüft wird die Errichtung einer Stiftung oder
Gesellschaft, die den Rückbau der Kohleverstromung und die Renaturierung organsiert“, heißt auf Seite 46 des Koalitionsvertrags der „Ampel-Parteien“ (11). Eine solche Stiftung oder öffentlich-rechtliche Gesellschaft könnte sich um einen geordneten Ausstieg aus der Kohleverstromung kümmern und sicherstellen, dass die Braunkohlegebiete zukunftsfähig rekultiviert werden.
Ein Stiftungskonzept läge bereits vor, meldete das Handelsblatt (12). Michael Vassiliadis, Vorsitzender der Energie- und Chemiegewerkschaft IGBCE, habe ein Konzept entworfen und sich maßgeblich für den Satz im Koalitionsvertrag stark gemacht.
Vorbild ist offenbar die RAG-Stiftung. Sie wurde 2007 gegründet, um den Steinkohlebergbau abzuwickeln und seine sog. Ewigkeitsaufgaben zu finanzieren. Vassiliadis‘ Idee war es wohl, den Rückbau der Tagebaue in West- und Ostdeutschland in einer Stiftung zu bündeln. Die nordrhein-westfälischen Akteure bevorzugen wohl eher eine landesspezifische Organisation.
Zur Hauptversammlung der RWE AG am 28. April 2022 machte der Vorstand deutlich, dass eine Stiftungslösung auch in seinem und im Interesse der Aktionäre läge, denn sie vermeide zukünftige Nachforderungen oder Absicherungsforderungen aus dem Geschäft mit der Braunkohle.
Sich jedoch bereits jetzt auf eine Abspaltung des Braunkohlengeschäfts festzulegen, würde allerdings „den Handlungsspielraum des Managements der RWE-Aktiengesellschaft zu Lasten des Unternehmens erheblich einschränken“. RWE bringe sich daher „proaktiv und konstruktiv“ in den Dialog mit der Politik ein, um zu einer „gesamtgesellschaftlich und unternehmerisch guten Lösung“ zu kommen. (13)
Die Anteilseigner*innen möchten, dass RWE so schnell wie möglich ein grünes Unternehmen werde, behauptete Krebber (14). Allerdings scheiterte der Investor Enkraft Impactive auf der RWE-Hauptversammlung am 28. April 2022 mit seinem Antrag, die Tochter RWE power mit ihrem Braunkohle- und Atomgeschäft vom Mutterkonzern abzuspalten. Enkraft Impactive monierte, dass Vorstand und Aufsichtsrat der RWE AG keinen plausiblen Plan für eine „baldige Abtrennung der Braunkohleaktivitäten“ entwickelt habe. (13)
Doch der Plan ist längst da. Wenn RWE – dank geschickten Tradings, dank seiner Vorräte an billigen CO2-Zertifikaten und dank der Vereinbarung mit den Wirtschaftsministerien des Bundes und des Landes NRW - letztmögliche Gewinne aus dem fossilen Geschäft eingestrichen hat, möchte sich der Konzern die immensen Kosten des Rückbaus der Braunkohlensparte sowie die - nicht nur wasserwirtschaftlich - unberechenbaren Herausforderungen für die Landschaftswiederherstellung im Rheinischen Revier mit den Steuerzahlenden teilen.
Dazu legt der NRW-Koalitionsvertrag auf S. 15 fest: „Die Tagebaufolgekosten, insbesondere inklusive des dauerhaften Grundwassermanagements, müssen vollständig vom bergbautreibenden Unternehmen getragen werden. Für die Wiedernutzbarmachung und Rekultivierung hat die RWE AG als Bergbautreibender ausreichend Vorsorge zu treffen. Um dem Verursacherprinzip Geltung zu verleihen, erfolgt eine aktuelle Bewertung sämtlicher Tagebaufolgekosten, inklusive des dauerhaften Grundwassermanagements. Dazu wird ein unabhängiges Gutachten im Auftrag der Landesregierung diese fachlich und wirtschaftlich bewerten. Es muss sichergestellt sein, dass die RWE AG mit ihrem gesamten Vermögen umfassend für die Tagebaufolgekosten haftet.“ (15)
Am 21. Februar 2022 haben Ina Scharrenbach (Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen) und Dr. Lars Kulik (RWE Power AG) in Bergheim einen Vertrag über die gemeinsame Gesellschaft „Perspektive.Struktur.Wandel GmbH (PSW)“ (16) unterschrieben. (17) Geschäftsführer sind Henk Brockmeyer von der landeseigenen Stadtentwicklungsgesellschaft NRW.URBAN und Erik Schöddert, Leiter des Flächenmanagements bei der RWE Power AG.
PSW entwickelt und vermarktet die RWE-Grundstücke, die der Konzern nach dem Kohleausstieg nicht mehr nutzen will. Unter Mitwirkung von Erik Schöddert hat die RWE Power AG im Juni 2019 den Regionalräten in Köln und Düsseldorf entsprechende Hinweise gegeben (18).
Mit der 5. Regionalplanänderung schuf zum Beispiel der Düsseldorfer Regionalrat am 16. Dezember 2021 mit von der RWE AG empfohlenen Flächenkombinationen erste Möglichkeiten für Planungswertsteigerungen in Grevenbroich und Rommerskirchen (19). Die Flächen sind zum Teil mit Schadstoffen belastet und verursachen voraussichtlich hohe Abbruchkosten.
Dafür wolle das nordrhein-westfälische Bauministerium (MHKBD NRW) über die betroffenen Kommunen auf staatliche Fördergelder zurückgreifen, die RWE sonst nicht zustehen, folgert Greenpeace nach internen Recherchen. „Die Ministerin möchte anscheinend mit Fördermitteln begünstigen, dass sich RWE aus der Verantwortung zur Sanierung der belasteten Flächen stiehlt“, sagt Greenpeace Energieexperte Karsten Smid. (20)
Die PSW könnte daher durchaus zur Keimzelle einer NRWE-Braunkohlenstiftung werden, die sowohl die Anforderungen des schwarz-grünen als auch die des Ampel-Koalitionsvertrag erfüllt. Die RWE-power AG könnte ihr Vermögen im Rahmen ihrer land- und forstwirtschaftlichen Rekultivierungskonzepte aus den 1970er Jahren einbringen und der Stiftung gleichzeitig nicht mehr benötigte Konversionsflächen, Bahngleise, Leitungstrassen etc. zur Verfügung stellen. Daraus ließen sich dann innerhalb einer Stiftung gemeinsam mit den Kommunen „innovative städtebauliche Zukunftsprojekte“ zusammenweben. (102)
Aktionäre bleiben meist nur so lange an Bord, wie die Rendite eines Unternehmens oder einer Unternehmenssektors nach oben weist. Spätestens 2030 wird die Braunkohleverstromung auch für RWE unwirtschaftlich. Daher haben RWE und die Bundesregierung am 4. Oktober 2022 vereinbart, etwaige Gespräche zum Thema Stiftung/ Gesellschaft für Braunkohle und Renaturierung aufzunehmen, „sobald die Gefahr einer akuten Gasmangellange bewältigt ist und entsprechende Ressourcen verfügbar sind.“ (21)
Die Sanierung der Braunkohlefolgeschäden entzieht sich der Marktlogik einer Aktiengesellschaft. Da Stromversorgung mittlerweile zu den menschlichen Grundbedürfnissen gehört, will die von Klimagerechtigkeitsgruppen entwickelte Kampagne "RWE & Co enteignen" konsequenterweise dazu beitragen, den gesamten Energiesektor im Sinne des Grundgesetz-Artikels 15 zu vergesellschaften. Dazu möchte die Initiative zunächst eine gesellschaftliche Debatte über eine gerechte und ökologische Energiewirtschaft anstoßen (104). Eine ähnliche Debatte gab es auch zu Beginn des Garzweiler II-Projekts. Sie stand allerdings unter anderen Vorzeichen.
Garzweiler II – ein realpolitischer Anachronismus?
Der Tagebau Garzweiler II war von Anfang an ein anachronistisches Projekt. 198 Vertragsparteien hatten im Juni 1992 auf der Rio-Konferenz die Klimarahmenkonvention zur Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen verabschiedet. Klimapolitisch hatte der Braunkohlestrom schon in den 1990ern keine Zukunft, auch wenn häufig von der CO2-Minderung durch Wirkungsgradsteigerungen der BoA-Kraftwerke (22) geschwärmt wurde.
Bis in die 1990er-Jahre beherrschten Monopole die Energiemärkte. 1996 beschlossen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, auch diese Märkte schrittweise für den europäischen Wettbewerb zu öffnen. Ziel war es, die Energieversorgung in einem europäischen Energiebinnenmarkt mit gemeinsamen Infrastrukturen und Handelssystemen weiträumig zu verknüpfen. Die überregionale Marktintegration sollte eine variable Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien erleichtern.
In einem europaweiten Markt können die Mitgliedsstaaten ihre Flexibilitätsreserven über die nationalen Grenzen hinaus planen. Die Erfahrung zeigt, dass meistens in Europa irgendwo der Wind weht, die Sonne scheint oder ein Reservekraftwerk zur Verfügung steht.
Die Kosten zur Versorgungssicherheit für den Fall einer „Dunkelflaute“ können zwischen mehreren Mitgliedsstaaten geteilt werden. Analysten rieten daher bereits 1998 zum Verkauf der RWE-Aktien. Sie rechneten damit, dass die ineffizienten Braunkohlekraftwerke nicht mehr wettbewerbsfähig seien und RWE/Rheinbraun den Personalstand massiv senken müsse.
Angesichts dieser Perspektive glaubten 1998 auch bei RWE/Rheinbraun und der SPD nicht alle daran, dass Garzweiler II eine echte Stütze NRW’s im internationalen Standortwettbewerb sei. Dennoch gaben sich die Befürworter aus dem RWE-Konzern und einer sich als Staatspartei gerierenden SPD überzeugt, dass „das erhebliche Element der Energieversorgung in Deutschland“ (23) bis 2044 im Wettbewerb funktionieren könne - mit einem ineffizienten Kraftwerkpark aus den 1970er Jahren.
Unterstützt wurden sie damals durch Prognosen, die das Potenzial der Erneuerbaren herunterredeten. Bis heute setzen Politiker*innen auf die „Fossilkraft“. Sie hat seit den 1950er Jahren zuverlässig für die exponentielle Beschleunigung „von allem“ gesorgt: Produktion, Konsum, materieller Wohlstand, Luft- und Wasserverschmutzung, CO2-Gehalt in der Atmosphäre, Artensterben….
Die Kosten der Steigerung und deren Einfluss auf die Lebensqualität werden zwar seit den 1970er Jahren thematisiert. Doch noch heute haben Politiker*innen Angst vor der Deindustrialisierung des Rheinischen Reviers. Sie rücken Zweifel an der wachstumsgesellschaftlichen Mehrung des Reichtums mit ihrem exorbitanten Bedarf an Energie und Rohstoffen in die Nähe des Landesverrats. „Soll NRW sein Geld etwa mit Kartoffeln und Rüben verdienen?“ Ressourcenreichtum kann auch zum Verhängnis werden.
Am Ende eines langen Streits hieß es „Garzweiler II kommt, aber mit Auflagen.“ Es ging um 1,3 Milliarden Tonnen Braunkohle, um zunächst 66 dann 48 Quadratkilometer Landschaft, um elf Dörfer, um 8.000 Umsiedler*innen, um die Atemluft einer ganzen Region und das Kohlendioxid in der Erdatmosphäre.
Der Widerstand war groß. Doch im Gegensatz zu Lützerath heute fehlte damals ein symbolträchtiger Ort, an dem sich der Protest bündeln konnte. Zudem sorgte RWE allein mit der Ankündigung einer Umsiedlung für Abwanderung und Risse im sozialen Gefüge der betroffenen Dörfer. Konzernmitarbeiter*innen spielten die Dorfbewohner*innen in individuellen Geheimverhandlungen gegeneinander aus und vergifteten damit das zwischenmenschliche Klima.
Die im vorigen Jahrhundert angesprochenen Fragen, die aus der Zerstörung des Bodenaufbaus und Grundwasserhaushalts entstehen, sind bis heute nicht beantwortet.
Energiewende, Ökosteuer oder CO2-Zertifikate lösten in der Vergangenheit auch im RWE-Management immer mal wieder Planspiele aus, den Braunkohleabbau aus betriebswirtschaftlichen Gründen vorzeitig einzustellen (24).
Nach der Energierechtsnovelle hatte der damalige Konzernchef Dietmar Kuhnt auf der Hauptversammlung 1999 den Tagebau Garzweiler II kurz nach seiner umstrittenen Genehmigung wieder in Frage gestellt. Von einem jährlichen Minus in Höhe von 500 Millionen DM war damals die Rede. (25) Die Grünen-Finanzpolitikerin Kristin Heyne analysierte: „Garzweiler muss auf dem Strommarkt wettbewerbsfähig sein. Die Investition rechnet sich einfach nicht.“ (26)
Nach der europaweiten Marktöffnung für Strom im Jahre 2004 wollte der Konzern seine Kapazitäten effizienter nutzen. Die Möglichkeiten klimafreundlicher Kraftwerkstechnologien sind jedoch technisch und betriebswirtschaftlich begrenzt. In den „Power-Perspektiven 2005“ (27) analysierte RWE in Zusammenarbeit mit renommierten Fachautoren mögliche technische Innovationen zur Klimavorsorge in der fossil gefeuerten Kraftwerkstechnik und errechnete für den Zeitraum 2010 bis 2020 einen Investitionsbedarf von rund 30 Milliarden Euro.
Dafür verlangte der Konzern langfristige und stabile Rahmenbedingungen sowie politische Leitlinien für den gesamten Energiebereich und verlangte, dass die Förderung erneuerbarer Energien nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen dürften. Zudem seien „die Folgen für die Infrastruktur und die Versorgungssicherheit sowie die zusätzlichen Kosten für Regelenergie und Netzausbau bei einer gesamtheitlichen Betrachtung auch hinsichtlich der Beschäftigungseffekte zu berücksichtigen“ (27).
Zum Erhalt der Versorgungssicherheit sei den Unternehmen „der größtmögliche Freiraum bei der Auswahl ihrer Maßnahmen zu gewähren.“ (27 S. 15). Europa dürfe sich weder zu stark vom Erdgas noch von der Hoffnung auf weitgehende Deckung der Nachfrage durch erneuerbare Energien abhängig machen. Insbesondere die konventionelle Stromerzeugung auf Basis der Kernenergie und zu einem noch größeren Teil auf Basis von Stein- und Braunkohle werde auch zukünftig das Rückgrat der Stromversorgung Europas bilden. (27 S. 16)
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Gestaltung der anstehenden Kraftwerkserneuerungen seien -so der damalige RWE-Power-Vorstand Dr. Gerd Jäger - die europaweite „Versachlichung der energiepolitischen Diskussion und die Einbeziehung sowie Entwicklung aller Energieträger entsprechend ihren Stärken und Potenzialen." Dass Ideologen nach Entideologisierung und Versachlichung rufen, ist bis heute kein seltenes Phänomen.
Der spätere Vorstandsvorsitzende Rolf Martin Schmitz verkündete im November 2015 noch als RWE-Vizechef auf der Jahrestagung des Berliner Instituts für Energie- und Regulierungsrecht: „Nach dem Ende der Kernenergie kommt nun der schleichende Ausstieg aus der Kohle“ (28)
Das symbolisch hoch aufgeladene Projekt Garzweiler II war von Anfang an ökonomisch unsinnig, ökologisch unbeherrschbar und sozial unverträglich. Dennoch: am großen Loch wird noch gegraben, die Luft wird noch verschmutzt und Garzweiler II gehört zumindest bis 2030 zur Staatsraison, nicht mehr wegen der Wettbewerbsfähigkeit „unserer Wirtschaft“, sondern wegen des Ukraine-Kriegs: „Die Lage der Energieversorgungssicherheit durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine erfordert jetzt die notwendige Kohle unter Lützerath. Das bedeutet Lützerath muss bergbaulich in Anspruch genommen werden, also abgebaggert werden.“ (29)
Damit warf NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur Fragen rund um eine grüne Realpolitik auf. Denn die Coal Exit Research Group hatte in einer Studie vom August 2022 errechnet, dass auch unter den Embargo-Bedingungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg und den Bestimmungen des Ersatzkraftwerkebreithaltungsgesetzes keine Abbaggerung Lützeraths notwendig sei. (30)
Auch vor dem Hintergrund des Antrags der RWE Power auf eine Hauptbetriebszulassung 2023-2025 für den Tagebau Garzweiler II hat sich das NRW -Wirtschaftsministerium mit dieser Studie auseinandergesetzt. In seiner Analyse zum Braunkohleausstieg 2030 bemängelt es, dass die Coal Exit Research Group den Kohlebestand rein geometrisch betrachte und von konkreten Lagerstättenausprägungen und bergbautechnischen Restriktionen abgesehen habe. Außerdem habe sie noch nicht berücksichtigt, dass RWE jetzt aus Gründen der Versorgungssicherheit auch die Blöcke Neurath D und E weiterbetreiben könne. Zudem hätten in der Coal-Exit-Studie die Bodenmassen, die RWE für die Rekultivierung des Tagesbaus Garzweiler benötige, keine Rolle gespielt. (31)
In der „politischen Verständigung“ (21) ist daher die Rede davon, dass RWE bis 2030 noch 650 Millionen Kubikmeter Abraum aus dem Tagebau Garzweiler benötigt, um standsichere Böschungen herzustellen und das östliche Restloch zu verfüllen.
Professor Dr. Pao-Yu Oei , einer der Autoren der Coal Exit Studie, sieht in der Analyse des Wirtschaftsministeriums eine andere Zielvorgabe. Am 4. Oktober 2022 twitterte er, dass es für den Erhalt von Lützerath einen stärkeren Einschnitt in das operative Geschäft von RWE benötigt hätte und befürchtet, dass Bilder von Räumungen im Vorfeld der nächsten Weltklimakonferenz die internationale Reputation deutscher Klimapolitik beschädigen könnten. (32)
Grüne Realpolitik
„Was ist Realpolitik in der Klimakatastrophe?“ fragte Klimaaktivistin und Grünen-Mitglied Luisa Neubauer am 16. Oktober 2022 auf der grünen Bundesdelegiertenversammlung in Bonn (33). Daniel Kreutz war bis 2000 Landtagsabgeordneter und Wortführer des koalitionskritischen linken Flügels der NRW-Grünen. Er wollte, dass seine Partei ihr höchstes Wahlziel „Nein zu Garzweiler II“ nicht der Regierungsbeteiligung opfert und lehnte die Erweiterung des Braunkohletagebaus konsequent ab - bis zu seiner endgültigen Entmachtung durch die „Parteifreund*innen“, die sich als Realos oder Regierungslinke definierten. Seitdem widmet sich Kreutz hauptsächlich der Sozialpolitik.
Allerdings ist auch ihm nicht entgangen, dass Luisa Neubauer die politische Vereinbarung zwischen RWE und den Wirtschaftsministerien als Scheinerfolg zur Beruhigung des Publikums bewertet. Ihn wundert das nicht: „Wenn Politik letztlich der Absicherung von Profitinteressen des fossilen Kapitals dient und Naturgesetze ignoriert, gibt es beim Ausstieg aus Garzweiler II in den 2020ern die gleichen vermeintlichen Gewinner wie beim Einstieg in den 1990ern: RWE und eine Landesregierung, deren angebliche Handlungsfähigkeit dank eines klimapolitischen Kotaus der Grünen gewahrt bleibt." Wenn Realpolitik zum Notariat der Geschäftsstrategie eines börsennotierten Energiekonzerns verkomme, verhindere sie das, was sie verspricht: den sozialökologischen Umbau und die konsequente Ausrichtung des Landes auf regenerative Energien, meint Daniel Kreutz. (34)
Erste Experimente für eine Photovoltaikzelle gab es bereits 1839, den ersten solarbetriebenen Motor 1878, das erste Sonnenkraftwerk 1912. Die Gründe, warum diese Erfindungen nicht aufgegriffen und weiterentwickelt wurden, sind immer die gleichen: Energiepreise, die die realen ökologischen und sozialen Entstehungs- und Folgekosten ignorieren und daraus resultierend: hohe Gewinnspannen aus der Extraktion und Verarbeitung von Kohle, Öl und Gas. Realistische Chancen der regenerativen Energien bleiben ungenutzt, die irdische Realität der Hitzetoten, Dürren, Fluten und Stürme wird verdrängt, der Artenschwund nicht wahrgenommen.
Und Luisa Neubauer muss die grünen Delegierten vor einem politischen Hyperrealismus warnen, der Scholz, Lindner und Merz, den Druck der Medienkonzerne oder das Clickbaiting zum Maßstab einer Realpolitik erklärt, die an entscheidenden Stellen die Falschen die Regeln machen lässt und Demokratie mit einer Runde Öl von Verbrechern sättigen möchte, damit die Gesellschaft nicht die gute Laune für den Klimaschutz verliert. Dabei sei es unrealistisch, in irgendeiner Form von stabiler Demokratie, Ökonomie oder europäischer Friedensordnung leben zu wollen, wenn den Menschen die Lebensgrundlagen um die Ohren fliegen, unterstreicht Neubauer. (33)
Versorgungsicherheit und Klimaschutz im bürokratischen Entscheidungsdruck
Auslöser der Neubauer-Rede war die am 4. Oktober 2022 kurzfristig angesetzte, aber offenbar wochenlang hinter den Kulissen vorbereitete Pressekonferenz im Berliner Bundeswirtschaftsministerium (14). Dort stellten Markus Krebber (RWE AG), Robert Habeck (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) und Mona Neubaur (Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW) ihre politische Vereinbarung „Stärkung von Versorgungssicherheit und Klimaschutz – Klarheit für die Menschen im Rheinischen Revier“ (21) vor.
Die für RWE verfügbare Kohle des Tagebaus Garzweiler soll in einer gesetzlichen Bedarfsfeststellung von 560 Millionen Tonnen auf rund 280 Millionen reduziert werden. Das entspreche 280 Millionen Tonnen CO2, die im Vergleich zur ursprünglichen Planung nicht mehr emittiert werden. Habeck: „Die CO2-Bilanz wird dadurch deutlich verbessert.“ (14)
Das heißt aber auch, dass der Ausstoß klimaschädlicher Gase erst einmal steigt. Das DIW Berlin hatte ausgerechnet, dass für eine 50-Prozent Chance auf Erreichen der deutschen Klimazeile höchstens noch 70 Millionen der Garzweiler-Kohle verfeuert werden dürften. (91) Von klimafreundlichen Kompensationsplänen für die anderen 280 Millionen Tonnen CO2, die noch emittiert werden sollen, steht nichts in der Vereinbarung. Zum Vergleich: Ganz Deutschland stieß im vorigen Jahr 762 Millionen Tonnen Treibhausgase aus. (92)
Bei Einhaltung der Vereinbarung können wie geplant die Erkelenzer Ortsteiler Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath erhalten bleiben. RWE werde mit dem Land darüber verhandeln, wie der Konzern seine nicht mehr beanspruchten Flächen und Immobilien für die künftige Nutzung und Revitalisierung „ohne Zusatzaufwand“ an das Land, an die Stadt Erkelenz oder an die Eigentümer übertragen kann.
RWE und die NRW-Landesregierung sind überzeugt: „Das vereinbarte Vorziehen des Braunkohleausstiegs um acht Jahre entspricht einer Halbierung der bisher vorgesehenen Zeitspanne. Dadurch werden rund 280 Millionen Tonnen Kohle in der Erde bleiben. Das entspricht rund 280 Millionen Tonnen CO2, die nicht mehr emittiert werden.“ (87)
Nicht alle waren von Vereinbarung überzeugt. Kritisiert wurde unter anderem, dass sie
- in einem intransparenten Verfahren ohne Beteiligung der Parlamentarier*innen und der Zivilgesellschaft zustande gekommen ist
- sich mit der Zerstörung Lützeraths von einer Politik zur Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels des Pariser Klimaabkommens verabschiedet
- Schnelligkeit vor Gründlichkeit stellt, weil sie wesentliche Fragen zu den Folgen des Ausstiegs nicht beantwortet und auf fragwürdigen Annahmen und schnell erstellten Gutachten beruht
- keine Kompensationsvorschläge für den geplanten Wiederanstieg der CO2 Emissionen durch Braunkohleverbrennung unterbreitet
- versucht, einen klimapolitisch unzureichenden Ausstiegspfad gesetzlich zu zementieren
- den Prozess des Strukturwandels im Rheinischen Revier unter massiven Zeitdruck setze.
Der BUND NRW beschloss am 23. Oktober 2022 auf seiner Düsseldorfer Jahreshauptversammlung einstimmig einen Appell (35) an die Landes- und die Bundesregierung, den Wählerauftrag zu einem konsequenten Schutz des Klimas und einem beherzten Kohleausstieg trotz der aktuellen Krisensituation ernst zu nehmen. Der von Putins Russland ausgelöste völkerrechtswidrige Angriffskrieg gegen die Ukraine dürfe nicht dazu führen, die Bewältigung der Klimakrise zurückzustellen. Den beschleunigten Ausstieg aus der Kohleverstromung solle ein ebenso beschleunigter naturverträglicher Ausbau der erneuerbaren Energien und die Erschließung aller Energiesparpotenziale begleiten (35).
Das NRW – Wirtschaftsministerium hat die Entscheidungsgrundlagen für den Braunkohlenausstieg 2030 in einer Dokumentation zusammengefasst (36) Es macht damit deutlich, dass nicht nur die wasserrechtliche Erlaubnis Entscheidungsdruck ausübt. Auch einen RWE-Antrag auf eine neue Hauptbetriebszulassung (37) für den Tagebau Garzweiler II muss die Bezirksregierung Arnsberg bis Ende 2022 „abgearbeitet“ haben“. Ohne die Genehmigungen dürfte im Garzweiler-Revier ab 1. Januar 2023 gar keine Braunkohle mehr gefördert werden.
Der Hydrologe und Gutachter Dr. Michael Denneborg (Ahu GmbH) hat innerhalb von 18 Tagen im Auftrag der Landesregierung ein Gutachten erstellt. Dort weist er auch auf die ungeklärten wasserwirtschaftlichen Fragen hin (38). Die in der Öffentlichkeit umstrittene Massenbilanz rund um den Tagebau Garzweiler sei nicht ohne die Mengen für die Rekultivierung des Tagebaus Hambach berechenbar.
Auf die 16 Millionen Kubikmeter Garzweiler-Löss, den RWE dafür benötigt, weist ein im Auftrag der RWE Power AG erstelltes Gutachten hin (39). Denneborg schlägt vor, den fehlenden Garzweiler-Löss durch Umwidmung von Landwirtschaftsflächen zu einem Artenparadies auszugleichen. Das käme dem Naturschutz entgegen, widerspräche jedoch den Ideen und Projekten zur Gestaltung des Strukturwandels, die bisher in der Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) und um sie herum entstanden sind. Der Braunkohleausstieg 2030 ist klimapolitisch mehr als notwendig, doch dessen Folgenabschätzung hat jetzt erst begonnen.
Derweil verkündet RWE-CEO Markus Krebber – im Stile eines Bundeskanzlers oder Ministerpräsidenten -, dass sich das Land jetzt aus den Krisen herausinvestieren müsse, um moderne Technologien so schnell wie möglich zu beschleunigen, „damit wir Ende der 20er Jahre in einem Land leben, was wettbewerbsfähig geblieben ist, deutlich nachhaltiger ist und auch moderner“ (14). Krebber betont, dass dies auch zum Konzern passe, denn das schnellere Ende der Kohleverstromung sei Teil der RWE-Unternehmensstrategie und bringe RWE jetzt auch auf den lange angestrebten 1,5 Grad-Reduktionspfad für die CO2 Emissionen (14).
Das Land NRW wird mit dieser Vereinbarung den 1,5 Grad-Reduktionspfad verlassen, denn es überschreitet damit sein Treibhausgasbudget. (40) Das umfasst den Abbau von 200 Millionen Tonnen Braunkohle in Hambach und Garzweiler zwischen 2021 und 2028. Um das Klimaziel einzuhalten, hätte RWE ab Anfang 2022 im Tagebau Garzweiler noch ein Budget von 47 Millionen Tonnen. So hat es das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung errechnet (40/41).
RWE ging in seinem Revierkonzept bis 2038 von einem Bedarf von 600 Millionen Tonnen Garzweiler-Kohle ohne Fortführung des Tagebaus in Hambach aus. Diese Bedarfszahl ergab sich aus mittlerweile überholten Annahmen zu den zukünftigen Energiepreisen. (42)
In der politischen Vereinbarung ist von 280 Millionen Tonnen bis 2030 die Rede. Während die grünen Ministerien dies als "Meilenstein für den Klimaschutz" werten, sind Klimaschützer*innen und Wissenschaftler*innen skeptisch. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat errechnet, dass der vorgezogene Ausstieg im äußersten Fall 64 Millionen Tonnen Kohle einspart.
„Auf diese 280 Millionen Tonnen kommt man nur, wenn die gesamte Kohlemenge zugrunde gelegt wird, die in dem ehemaligen Tagebaufeld inklusive der fünf Dörfer liegt. Wenn man also davon ausgeht, dass es überhaupt möglich gewesen wäre, das gesamte Tagebaufeld komplett aufzuschließen und die Kohle bis 2038 zu verbrennen.“, sagte Catharina Rieve gegenüber der Rheinischen Post. In einem „realistischeren“ Szenario gebe es tatsächlich gar keine Ersparnis gegenüber dem ursprünglichen Abschaltplan zum Ausstieg im Jahr 2038. Das sei etwa der Fall, wenn man davon ausgehe, dass sich in den späten 30er Jahren kein Braunkohlestrom mehr verkaufen ließe und der Kohleausstieg ohnehin auf spätestens 2035 vorgezogen worden wäre. (43)
In einem Twitter-Thread versucht „Fossil Exit“ diese Berechnungen transparent zu machen (44). Darauf beruft sich Luisa Neubauer. Sie folgert daraus, dass die Vereinbarung zwischen RWE und den Wirtschaftsministerien wieder gebrochen werden müsse, wenn die Politik das Pariser Klimaabkommen nicht brechen will. „Solange fossile Kräfte und fossile Konzerne die Regeln für die Energiewende machen, wird es keine Energiewende geben, die den Namen verdient.“ (33)
Bundeskanzler Olaf Scholz wies einen Tag nach der Neubauer-Rede die Ampelkoalition an, die „politische Verständigung“ zwischen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), der schwarz-grünen Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und dem Energiekonzern RWE „gesetzgeberisch umzusetzen“. (42) Daher wird der in den Koalitionsverträgen des Bundes und des Landes vereinbarte Braunkohlenausstieg 2030 erst einmal mit einer Laufzeitverlängerung der Neurather Kraftwerksblöcke D-+ E beginnen.
Goldgrube Neurath?
Die elektrische Nennleistung der RWE-Kohlekraftwerke im Rheinischen Revier beträgt 8.804 Megawatt (MW). Allein auf das Kraftwerk Neurath im Grevenbroicher Süden entfallen davon 4.211 MW (45).
Neurath ist nach dem polnischen Belchatòw das zweitgrößte Braunkohlekraftwerk Europas mit Spitzenwerten beim Quecksilberausstoß. Es wird hauptsächlich mit Kohle aus dem Tagebau Garzweiler II befeuert und stieß im Jahr 2021 rund 22,1 Millionen Tonnen CO2 aus. (46) In ihrem „10-Punkte Fahrplan für den Kohleausstieg“ hatten die damalige grüne Parteivorsitzende Annalena Baerbock und ihr Büroleiter Titus Rebhann vorgeschlagen, bis 2022 alle Blöcke des Kraftwerks Neurath entschädigungsfrei abzuschalten. (98) Nachfolgeplanungen für das Kraftwerksgelände haben bereits begonnen.
Als Ersatz für russisches Gas gibt es nun ein "Comeback" der Neurather Kohleverstromung. RWE fuhr Anfang Oktober 2022 den 50 Jahre alten 300 MW- Block C wieder hoch - nach dreijährigem Stillstand in der Sicherheitsbereitschaft. Zuvor waren an diesem Kraftwerksblock technische Maßnahmen zur Reduktion von Stickstoffoxiden erforderlich. (47) Um die kriegsbedingten Gasausfälle, den Ausfall der französischen Atomkraftwerke zu kompensieren und die Stromversorgung zu sichern, sollen die Kraftwerksblöcke Neurath D und E aus den Jahren 1975 und 1976 bis zum 31. März 2024 weiterlaufen. Sie verfügen über eine elektrische Nennleistung von 1200 MW und wurden für einen zweistelligen Millionenbetrag für den verlängerten Betrieb ertüchtigt.
Bei Bedarf soll der Bund deren Laufzeit bis zum 31. März 2025 verlängern können. Im RWE-Stilllegungspfad für das Rheinische Revier war die Abschaltung der je 600 MW umfassenden Blöcke für den 31. Dezember 2022 vorgesehen.
Auf den Braunkohletagebau und die Kraftwerke kommen damit weitere Kosten für die Anpassung an die Vorschriften zur Luftreinhaltung zu. Die Grenzwerte werden im Rahmen des produktionsintegrierten Umweltschutzes in sog. BREF-Dokumenten (Best Available Technique Referenz Documents) branchenbezogen konkretisiert (48).
Seit dem 15. Juli 2021 (49) gelten auch in Deutschland die am 31. Juli 2017 gegen die Stimmen der Bundesregierung verabschiedeten EU-Beschlüsse zu den verschärften Emissionsgrenzwerten für Großfeuerungsanlagen (50). In der 13. BImSchV (49) geht es zum Beispiel um Stickoxide, Schwefeldioxid, Feinstaub und um Quecksilber.
Das Kapitel 3.2.1 im Abschlussbericht der Kohlekommission (52) schildert den geänderten europäischen Rahmen für Kohlekraftwerke. Der EU-Beschluss hätte gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz bereits bis August 2018 umgesetzt werden müssen. Der Bericht führt aus, dass die meisten deutschen Kraftwerke die Emissionsgrenzen für z. B. Stickstoffoxide und Quecksilber nicht erfüllen würden. Nachrüstungen seien erforderlich, die die Wirtschaftlichkeit der Anlagen negativ beeinflussen könnten.
Die Association européenne du charbon et du lignite (Eurocoal), der Bundesverband Braunkohle (DEBRIV) und Braunkohlenbetreiber hatten daher am 7. November 2017 gegen die EU-Vorgaben zu Kraftwerksemissionen (53) Klage beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eingereicht. Die aber wurde von der 3. Kammer des Gerichts am 13. Dezember 2018 zu Lasten der Kläger als unzulässig zurückgewiesen. (54) – abseits der öffentlichen Wahrnehmung und anders als im Abschlussbericht der Kohlekommission im Januar 2019 dargestellt.
Am 26. Oktober 2022 kündigte die Europäische Kommission an, die Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft in Europa ab 2030 stärker an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation auszurichten. (55) Umweltverbände fordern deren Umsetzung bereits ab 2025 (56).
Außerdem wächst das Ausfallrisiko besonders für die Kraftwerksanlagen, die aus den 1970er Jahre stammen. Daher drängen Investoren die Kohleunternehmen dazu, ihr Geschäftsmodell auf erneuerbare Energiequellen umzustellen..
Mit der Neurath-Verlängerung braucht RWE in den kommenden Jahren mehr Mitarbeiter*innen als ursprünglich geplant. Krebber: „Das verändert für viele die Lebensplanung, die eigentlich vorhatten, in den Ruhestand zu gehen.“ (14).
Dennoch kann RWE auf weitere Entschädigungszahlungen gut verzichten, denn diese Verlängerung ist für RWE ein lukratives Geschäft. Mehr als eine Milliarde Euro zusätzlicher Gewinn seien für den Konzern möglich, meldet das Handelsblatt und beruft sich dabei auf den JP-Morgan Analyst Vincent Ayral. Und das gelte selbst dann, wenn der geplante EU-weite Strompreisdeckel in Höhe von 180 Euro pro Megawattstunde in Kraft träte. RWE habe daher kein Problem mit dem Kohleausstieg 2030, weil es sich jetzt eine goldene Nase verdiene, zitiert das Handelsblatt einen Brancheninsider. (57).
Im September 2021 wurde bekannt, dass sich die RWE AG durch geschicktes Hedging bis 2030 gegen das Risiko steigender CO2-Preise abgesichert hat. Der Konzern verschweigt die Details dieser Aktionen seiner Trading-Abteilung. Das Handelsblatt bezeichnet sie als „Glanzleistung“ (58). Bis 2030 könne RWE viel Geld mit Braunkohleverstromung und dem Handel mit CO2-Zertifikaten verdienen. Die Laufzeitverlängerung der alten Neurath-Blöcke diene damit auch der Versorgungssicherheit für den Essener Konzern. (58)
Nach 2030 gibt es eine andere Lage. „Wir erwarten, dass RWE’s Braunkohleflotte in die Verlustzone rutscht, sobald das strategische Hedging 2030 ausläuft – und die Flotte komplett dem CO2-Preis ausgesetzt ist“, schreiben die Analysten von JP Morgan. (58)
Seit Jahren ist von einer finanziellen Kohlenstoffblase die Rede, die durch die Eigendynamik der Entwicklung bei den Erneuerbaren wachsen und spätestens zum Ende der 20er Jahre platzen wird. Bis dahin will RWE ein grüner Konzern werden. Das Kerngeschäft der RWE sei die Umsetzung der Energiewende, behauptet Markus Krebber. (14)
RWE und das Greenwashing
Die RWE AG hat kein Vorstandsmitglied für Klimaschutzpolitik. RWE arbeitet in keiner Organisation, die sich speziell mit Klima- und Nachhaltigkeitsfragen befasst. Der Konzern plant zumindest öffentlich nicht mit Klimaszenarien, ist sich aber sicher, dass seine Klimaschutzpolitik mit den Positionen der Wirtschaftsverbände übereinstimmt, denen RWE angehört. Dabei verfehlt das Unternehmen immer noch die Klimaschutzziele, schädigt menschliche Gesundheit, vernichtet wertvolles Ackerland und trägt damit nicht unerheblich zur Zerstörung des Planeten bei.
Seit drei Jahren will RWE sein Image als Dreckschleuder und Klimakiller loswerden. Im Rahmen seiner 2021 sowohl mit dem „German Brand Award“ als auch dem Schmähpreis „Goldener Geier“ bedachten Marketingkampagne (94) schildert der RWE-Konzern, wie er bereits jetzt „weltweit die nachhaltige Zukunft der Energieversorgung“ gestalte und sich jeden Tag für ein faires, soziales, verantwortliches Miteinander und für mehr Nachhaltigkeit einsetze. Nicht nur der Dachverband der kritischen Aktionäre wirft dem RWE-Konzern „Greenwashing“ vor. (59)
Die „Wirtschaftswoche“ bewundert, dass Krebber es in einem Jahr verstanden hat, sich geschickt „als Kopf des unternehmerischen Flügels in Berlin zu profilieren, Seit an Seit mit Wirtschaftsminister Robert Habeck. Der Aktienkurs steigt.“ (97)
Dennoch stammt 35% des RWE-Stroms immer noch aus Kohle. Das Segment Kohle/Kernenergie habe 2021 aufgrund langfristig abgesicherter Erzeugungsmargen deutlich besser abgeschnitten als im Vorjahr, verkündete Markus Krebber auf der Hauptversammlung. RWE, dieses schwer durchschaubare Geflecht aus Politik und Kapital, zählt immer noch zur Top Twenty der globalen CO2-Emittenten und gilt derzeit großer fossiler Profiteur des Ukraine-Kriegs.
Bisher geht der Kohleausstieg nicht voran. Tatsächlich hat RWE im Geschäftsjahr 2021 die Stromproduktion aus Braunkohle sogar um ein Viertel gegenüber 2020 erhöht. Dadurch stieg auch der CO2-Ausstoß entsprechend um 24% gegenüber 2020.
Mit ihrer Mischung aus Politik, Handel, Produktion und Spekulation fährt die RWE AG auch im Jahre 2022 überdurchschnittliche Gewinne ein. Sie beruhen meist auf Geschäften mit Gas und Kohle.
Parallel zur kriegsbedingten Braunkohleverlängerung verdoppelt RWE sein Erneuerbare Energien Portfolio, indem es mit 6,9 Milliarden Euro die US-amerikanische Con Edison Clean Energy Inc. aufkauft. Damit übernimmt RWE das Know how von insgesamt 1.400 Fachkräften für erneuerbare Energien und stärkt seine Position auf dem US-amerikanischen Energiemarkt. Er spielt eine Schlüsselrolle in der RWE-Strategie. Unterstützt wird der RWE-Deal durch eine 2,43 Milliarden Euro schwere Anleihe aus dem katarischen Staatsfonds, der damit zum größten RWE-Anteilseigner wird. (60)
Auch den fossile Sektor vernachlässigt RWE nicht. Zum Jahreswechsel 2022/23 sollen in Brunsbüttel und Wilhelmshaven die Spezialschiffe zum Anlanden von Flüssiggas in Betrieb gehen, die RWE im Namen und im Auftrag der Bundesregierung gechartert hat. (103).
Als Ersatz für die stillgelegten Braunkohlekraftwerke will RWE an den Kraftwerkstandorten im Rheinischen Revier Gaskraftwerke bauen. Damit will der Konzern einen Beitrag zum Strukturwandel im Rheinischen Revier, zum Hochlauf der nordrhein-westfälischen Wasserstoffwirtschaft und zum Erhalt hochwertiger Arbeitsplätze leisten. Auch dem Unternehmen tue eine Modernisierung der Backup-Kapazitäten gut.
Das Bundeswirtschaftsministerium werde deshalb den Bau flexibler Kraftwerke ermöglichen, die zunächst mit Erdgas aber bis spätestens 2035 mit Wasserstoff betrieben werden. (21) Die Kraftwerke sollen nur an den Tagen in Betrieb genommen werden, an denen Sonne ,Wind und Batterien nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Krebber: "Wir gehen davon aus, dass die Auslastungsstunden dieser Anlagen sehr sehr niedrig sind.“ (14).
Auch das Bundeswirtschaftsministerium kündigt eine entsprechende Ausschreibung an. Habeck: „Ich geh davon aus, dass ein Teil, wenn nicht alles von RWE bereitgestellt werden kann.“ (14) Krebber entgegnet: „Der Vorlauf beträgt bis zu sechs Jahren. Aus unserer Sicht müssen die Bedingungen dafür nächstes Jahr geschaffen werden, um den Kohleausstieg 2030 zu ermöglichen.“ (14) Dann werde sich RWE mit drei Gigawatt an der Ausschreibung beteiligen.
Damit kündigt die Bundesregierung möglicherweise einen Kapazitätsmarkt für Back up -Kraftwerke an, der ausschließlich zur Notfallversorgung bei einer kalten Dunkelflaute zum Einsatz kommt. Die Ausgestaltungsdetails und dessen mögliche Auswirkungen auf die Investitionen in Erneuerbare sind noch offen.
Das russische Gas, mit dem RWE bisher gerechnet hat, kommt kriegsbedingt nicht mehr in Deutschland an. Gasimporte gelangen derzeit aus Norwegen, Niederlande oder Belgien nach Deutschland.
Für die nahe Zukunft setzt die Bundesregierung auf amerikanisches Flüssiggas. Mit Katar finden auch Gasgespräche statt. Katar gehört mit Russland und Iran zu den Ländern mit den größten Erdgasreserven und den größten Risiken, sich in problematische geopolitische Abhängigkeiten zu begeben.
Wie lange Gas noch als nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie eingestuft wird, ist offen. ClientEarth und der BUND haben zusammen mit dem EU Policy Office des WWF sowie Transport & Environment (T&E) bei der Europäischen Kommission die Überprüfung des ergänzenden delegierten Rechtsaktes beantragt, mit dem die EU-Exekutive Investitionen in fossiles Gas als „nachhaltig“ klassifiziert hat. (63)
Bis 2030 will RWE „im Zuge verbesserter Planungs- und Genehmigungsbedingungen“ Windanlagen und Freiflächen-Photovoltaik vorrangig auf ehemaligen Tagebauflächen im Rheinischen Revier errichten. Für PV-Anlagen möchte RWE auch Projekte mit Stromspeichern in Hybridkraftwerken kombinieren und Demonstrationsvorhaben für Floating- und Agri-PV-Anlagen präsentieren. (21) Mona Neubaur kommentiert: „Das ist die Aussage, die wir nach vorne brauchen. Der Kohleausstieg 2030 braucht den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und endlich alle Möglichkeiten, die Erneuerbaren auszugestalten und in den Markt zu bringen.“ (14) Krebbers Antwort: „Wir arbeiten daran, noch eine Schippe draufzulegen.“ (14)
Dabei vertraut RWE darauf, dass sich an den für den Kohleausstieg vereinbarten 2,6 Milliarden Euro Entschädigung nichts ändert. Mit der politischen Verständigung ändern sich jedoch die Bedingungen für das Beihilfe-Verfahren, das die Europäische Kommission im März 2021 wegen der Entschädigungen gegen die Bundesrepublik eingeleitet hat (64). RWE und das Bundeswirtschaftsministerium wollen das Verfahren und die damit verbundene rechtliche Unsicherheit zügig beenden und die Gespräche mit der Europäischen Kommission parallel zur Anpassung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes auch hinsichtlich der finanziellen Ausstattung eines Kapazitätsmarkts für Backup-Kraftwerke führen (21).
Die rechtliche Umsetzung und juristische Ausgestaltung der politischen Vereinbarung mit RWE soll bis Ende 2022 erfolgen, könnte jedoch auf grundsätzlichen Widerstand innerhalb der Ampel-Koalition stoßen. Aus der FDP kommt deutliche Kritik am geplanten früheren Kohleausstieg. Fraktionsvize Lukas Köhler sagte der Nachrichtenagentur dpa, der in der Koalition nicht abgestimmte Vorschlag von Wirtschaftsminister Robert Habeck berge "erhebliche Risiken". (65) Der FDP-Energiepolitiker Michael Kruse betonte: "Politisch festgelegte Abschalttermine haben unser Energiesystem angreifbar gemacht, diesen dramatischen Fehler sollte Robert Habeck nicht wiederholen." In der Koalition habe man vereinbart, dass die Förderung der Erneuerbaren gleichzeitig mit dem Kohleausstieg enden soll. Daher sei noch zu klären, wie das mit einem vorgezogenen Kohleausstieg zusammenpasse (65/66). Zieht etwa gelber Nebel über die von Markus Krebber versprochene „Klarheit für die Region“? Am 8. November 2022 wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier veröffentlicht. (106)
RWE ist mit rund 30 grünen Wasserstoffprojekten verbunden und will gemeinsam mit BASF Ludwigshafen „zu einem Leuchtturm für Klimaschutz in der chemischen Industrie“ machen, (67) RWE werde grüner, größer, werthaltiger, verspricht Markus Krebber seinen Aktionären. Entwickelt sich RWE zu dem von Hermann Scheer beschriebenen "Polypen, dem immer mehr Arme wachsen, mit denen er immer mehr Wirtschaftssektoren in den Würgegriff nimmt“ (68 S. 55)?
RWE will bei den Erneuerbaren mitmachen und mitgewinnen und meint, damit sein Festhalten an der Kohle legitimieren zu können. Dadurch bleibt RWE ambivalent und unberechenbar. Das zeigt sich am Kohlekraftwerk im niederländischen Eemshaven.
RWE, Eemshaven und die Energiecharta
2015 - im Jahr des Pariser Klimaabkommens - nahm der Konzern gemeinsam mit seiner Tochter Essent trotz massiver Proteste von Natur- und Umweltschützer*innen ein Kohlekraftwerk im niederländischen Eemshaven (Provinz Groningen) in Betrieb (69). Bei der unternehmerischen Entscheidung für diese Milliarden-Investition spielten weder der Klimawandel noch der Schutz des niederländischen Wattenmeers eine besondere Rolle. (70)
Vier Jahre später beschloss das niederländische Parlament den Kohleausstieg 2030. RWE akzeptiert ihn nach eigenen Angaben uneingeschränkt. Dennoch verklagte der Konzern beim International Centre for Settlement of Investment Disputes in Washington die Niederlande zu einem Ersatz für entgangene Gewinne. Die Rede ist von 2,4 Milliarden Euro. Rechtsgrundlage dafür ist der umstrittene Energiecharta-Vertrag (ECT). (71)
Ursprüngliche Absicht des von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Vertrags zwischen 51 Staaten war es, nach dem Zerfall der Sowjetunion die Energiesektoren West- und Osteuropas in die globalen Märkte zu integrieren oder anders formuliert: die Kommission wollte westeuropäischen Investor*innen helfen, aus dem Zusammenbruch der Sowjetunion Kapital zu schlagen.
Nach Recherchen von Investigate Europe schützt der ECT allein in Deutschland eine fossile Infrastruktur im Wert 45,66 Milliarden Euro, europaweit sind es 344,6 Milliarden Euro (72). In den letzten Jahren nutzen Konzerne den ECT, um gegen staatliche Klimaschutzmaßnahmen vor internationale Schiedsgerichte zu ziehen. Die werden mit Wirtschaftsanwälten besetzt. Daher sind deren Entschädigungen zu Lasten der Steuerzahlenden meist höher als vor staatlichen Gerichten.
In der Vergangenheit hat es bereits über tausend solcher Verfahren mit einem Streitwert von 700 Milliarden Dollar gegeben. (73). 68 Mal haben EU-Unternehmen auf Basis der ECT gegen EU-Staaten geklagt. (74) „Das ist ein Knebelvertrag, der uns daran hindert, die Energiewende zu beschleunigen,“ sagt die grüne Europageordnete und Vorsitzende des Binnenmarkt-Ausschusses Anna Cavazzini (74).
Indem die mittlerweile als Anti-Klimaabkommen bezeichnete Energiecharta privatwirtschaftliche Investitionen in die fossile Infrastruktur schützt, blockiert sie politische Maßnahmen zugunsten der Energiewende. Im August 2022 wurde Italien, das bereits 2016 aus der Energiecharta ausgestiegen ist, zur Zahlung von über 250 Millionen Euro an das britische Öl- und Gasunternehmen Rockhopper Explorations verurteilt. Es hatte 2015 neue Öl- und Gasprojekte innerhalb von 12 Seemeilen vor der Adria-Küste verboten. (75)
Das neoliberal geprägte Geistesprodukt der Europäischen Kommission aus den 1990er Jahren gilt als Hemmnis der staatlichen Klima- und Energiepolitik. Es bereitet den EU-Mitgliedsstaaten bis heute Kopfzerbrechen (76).
Im Frühsommer 2022 sind die Verhandlungen über eine Anpassung der Energiecharta an das Pariser Klimaabkommen weitgehend gescheitert. (76) Frankreich, Spanien, Polen und die Niederlande wollen aus dem Vertrag aussteigen, Deutschland zögert noch. Der Energiechartavertrag stehe endlich vor einer „ausgewachsenen Revolte“, hofft Anna Cavazzini (78).
Doch die EU-Kommission hält weiterhin zu den Ergebnissen der Reform und warnt zudem vor der 20-jährigen Verfallsklausel. Die ermöglicht es Unternehmen, Staaten noch 20 Jahre nach deren Austritt aus dem Vertrag zu verklagen. (79)
In der EU werden daher mindestens bis zum Jahr 2033 Investitionen in fossile Brennstoffe geschützt. Außerhalb der EU und Großbritanniens soll der Investitionsschutz für fossile Projekte unbegrenzt weiter gelten.
Zivilgesellschaftliche Organisationen forderten im Juni 2022 Deutschland und die EU-Mitgliedsstaaten zum Austritt aus dem ECT auf (80). Zuvor – am 2. September 2021 - hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet, dass Schiedsverfahren unter dem Energiecharta-Vertrag zwischen Investor*innen aus der EU und EU-Mitgliedstaaten gegen europäisches Recht verstoßen und deshalb illegal seien. (81)
Obwohl das EuGH an seiner Sichtweise keine Zweifel lasse, seien die Auswirkungen des Urteils auf derzeitige und zukünftige Schiedsverfahren nur schwer abzusehen, analysiert Fabian Flues, Powershift-Referent für Handels- und Investitionspolitik (82). Das Münchener Umweltinstitut möchte mit einem juristischen Gutachten den Staaten einen rechtsicheren Weg aufzeigen, sich gegen die Paralleljustiz durch Schiedsgerichte zu wehren. (83)
RWE fährt derweil zweigleisig. Es hält seine Klage gegen die Niederlande "zum Schutz der Aktionäre" aufrecht und teilte am 2.Juni 2022 mit, das benachbarte 1,4 Gigawatt-Kraftwerk von Vattenfall gekauft zu haben, um den Standort Eemshaven zu einem führenden Energie- und Wasserstoff-Hub in Nordwesteuropa zu entwickeln. Damit wolle RWE „die Dekarbonisierung der Industrie in den Niederlanden aktiv mit unterstützen und dazu beitragen, die niederländischen Klimaziele zu erreichen.“ (84)
Die unmittelbare Nähe zur niederländischen Nordsee und den umliegenden ehemaligen Erdgasfeldern ermögliche es, perspektivisch Technologien zur CO2-Abspaltung und -speicherung (Carbon Capture Storage, CCS) zu nutzen. Derartige Projekte werden wohl auf Widerstand "vor Ort" stoßen.
RWE verspricht, dass der Standort Eemshaven nicht nur CO2-neutral, sondern sogar CO2-negativ betrieben werde. Dafür sei allerdings die Unterstützung der niederländischen Regierung erforderlich. (84)
Offenbar gehört es zum RWE-Geschäftsmodell, die Steuerzahlenden sowohl für Investitionen in Klimazerstörung als auch für Investitionen in Klimaschutz zur Kasse zu bitten. RWE solle endlich aufhören, der Öffentlichkeit Sand in die Augen zu streuen, fordert die Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Kathrin Henneberger und empfahl Deutschland ein „Raus aus dem ECT“ (86). Der Empfehlung wird wohl gefolgt. Dies verkündeten Bundestagsabgeordnete der Ampel-Koalition am 11. November 2022 (105).
Bärendienste für den Klimaschutz oder Reallabor für Klimagerechtigkeit?
RWE kauft Windenergieanlagen von der Energiekontor AG und der wpd windmanager GmbH & Co KG, um sie vorzeitig abzubauen und Raum für den Braunkohleabbau Garzweiler II zu schaffen. Das NRW-Wirtschaftsministerium meint, das passe nicht in die Zeit. Die Landtagsabgeordnete Antje Grothus erklärt gegenüber der TAZ: „Wir erleben eine massive Energiekrise, in der es auf jede Kilowattstunde erneuerbarer Energie ankommt. Hier werden ohne Not Windräder am Kohletagebau abgerissen. So wird der Konflikt um Garzweiler befeuert und der Energiewende ein Bärendienst erwiesen.“ (85)
Vielleicht ist ja genau das der RWE-Purpose, der Daseinszweck dieses Konzerns: Geld abschöpfen mit Bärendiensten für den Klimaschutz. "Kurzum: RWE liefert, was eine grüne, verlässliche Energiewelt braucht" (51). Eigentlich schließen sich Braunkohle und Klimaschutz aus, aber die RWE AG ist sich zumindest auf ihrer Homepage sicher, dass ihre offene und vielfältige Unternehmenskultur Freiraum für kreative Ideen bietet und die Lust aufs Neue fördert.
Ab 1. März 2023 wird Grünen-Mitglied Titus Rebhann RWE-Cheflobbyist in Berlin. Er hat nicht nur für Annalena Baerbock, sondern auch für NRW-Umweltminister Oliver Krischer gearbeitet. Noch nicht bestätigt wurde das Gerücht, dass dann der Gestalter der grünen Energiewelt im Rahmen seiner Wachstumsstrategie "Growing Green" in Lützerath gemeinsam mit den dort lebenden Menschen ein Reallabor für Klimagerechtigkeit errichtet...
Quellen/Verweise
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2. "Der Deutsche Bundestag befürwortet zudem den Erhalt des Dorfes Lützerath am Tagebau Garzweiler und den Verzicht auf die Nutzung der Braunkohle unter dem Dorf". Deutscher Bundestag - Drucksache 20/2594
3. Lobbypedia by Lobbycotrol. Wolfgang Clement. [Online] https://lobbypedia.de/wiki/Wolfgang_clement
4. Deutscher Bundestag. Bericht der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt - Bewertungskriterien und Perspektiven für umweltverträgliche Stoffkreisläufe in der Industriegesellschaft. Drucksache 12/8260 . [Online] 12. Juli 1994. https://dserver.bundestag.de/btd/12/082/1208260.pdf
5. Tagesschau. [Online] 30. Oktober 1998. https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-465701.html
6. Stadt Mönchengladbach. Tagebau Garzweiler I und II - Auswirkungen und Gegenmaßnahmen. [Online] https://www.moenchengladbach.de/de/rathaus/buergerinfo-a-z/planen-bauen-mobilitaet-umwelt-dezernat-vi/fachbereich-umwelt-64/wasser-abwasser-braunkohle-umweltplanung/braunkohlenangelegenheiten/tagebaue-garzweiler-i-und-ii-auswirkungen-und-gegenmassnahmen
7. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW. Anhörungsverfahren zum Antrag der RWE Power AG auf Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Garzweiler II im Zeitraum 2024-2030. [Online] 2. Mai 2022. https://www.bund-nrw.de/fileadmin/nrw/dokumente/braunkohle/2022_02_05_wasserechtl_Erlaubnis_Garzweiler_Stellungnahme_Naturschutzverbaende.pdf
8. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz). [Online] 14. August 2020. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/kohleausstiegsgesetz.html
9. CDU-Kreistagsfraktion Viersen. Sicherstellung der dauerhaften qualitativen und quantitativen Wasserversorgung nach Beendigung der Braunkohle-Verstromung im Einzugsgebiet Garzweiler II. [Online] 16. Dezember 2021. https://kis.kreis-viersen.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZXHxBfnxfqEgI0I0v5PtoCQ438KvEBQ_Ya9npFxZbVWu/Antrag_CDU-Kreistagsfraktion.pdf
10. Presse-Service. Resolution des Naturparks Schwalm-Nette anlässlich des früheren Braunkohlenausstiegs . [Online] 10. Februar 2022. https://www.presse-service.de/data.aspx/medien/240716P.pdf
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13. RWE AG. Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 28. April 2022. [Online] https://www.rwe.com/-/media/RWE/documents/05-investor-relations/finanzkalendar-und-veroeffentlichungen/hv2022/ergaenzung-der-tagesordnung-2022.pdf
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19. Bezirksregierung Düsseldorf. 5. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Grevenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen. [Online] https://www.brd.nrw.de/themen/planen-bauen/regionalplan/aenderungen-des-regionalplanes-duesseldorf-rpd/5-aenderung-des#:~:text=Auf%20Grundlage%20aller%20eingereichten%20Stellungnahmen,dem%20TOP%208%20der%2087.
20. Sadik, Ortrun. Die NRWE-GmbH – Zweckentfremdung von Fördermitteln? Greenpeace. [Online] 22. September 2022. https://www.greenpeace.de/klimaschutz/energiewende/kohleausstieg/fragwuerdige-absprachen-zwischen-rwe-nrw
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